Bundes-Immissionsschutzgesetz
Zweiter Teil - Errichtung und Betrieb von Anlagen (§§ 4 - 31l) |
Dritter Abschnitt - Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen (§§ 26 - 31) |
(1) 1Die zuständige Behörde kann bei genehmigungsbedürftigen Anlagen anordnen, dass statt durch Einzelmessungen nach § 26 oder § 28 oder neben solchen Messungen bestimmte Emissionen oder Immissionen unter Verwendung aufzeichnender Messgeräte fortlaufend ermittelt werden. 2Bei Anlagen mit erheblichen Emissionsmassenströmen luftverunreinigender Stoffe sollen unter Berücksichtigung von Art und Gefährlichkeit dieser Stoffe Anordnungen nach Satz 1 getroffen werden, soweit eine Überschreitung der in Rechtsvorschriften, Auflagen oder Anordnungen festgelegten Emissionsbegrenzungen nach der Art der Anlage nicht ausgeschlossen werden kann.
(2) Die zuständige Behörde kann bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, soweit § 22 anzuwenden ist, anordnen, dass statt durch Einzelmessungen nach § 26 oder neben solchen Messungen bestimmte Emissionen oder Immissionen unter Verwendung aufzeichnender Messgeräte fortlaufend ermittelt werden, wenn dies zur Feststellung erforderlich ist, ob durch die Anlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.
Rechtsprechung zu § 29 BImSchG
52 Entscheidungen zu § 29 BImSchG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 19.12.2014 - 22 B 14.1514
Immissionsschutz, Asphaltmischanlage
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 16.09.2015 - 7 B 16.15
Nebenbestimmung zur wesentlichen Änderung einer Anlage
- BVerwG, 16.09.2015 - 7 B 16.15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2005 - 8 A 728/03
Rechtmäßigkeit von Anordnungen in einem immissionsschutzrechtlichen ...
Zum selben Verfahren:
- VG Gelsenkirchen, 13.11.2002 - 8 K 6633/99
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Auflagen zu einem Genehmigungsbescheid nach ...
- VG Gelsenkirchen, 13.11.2002 - 8 K 6633/99
- VG Würzburg, 22.01.2013 - W 4 K 11.1137
1) Zur Abgrenzung zwischen Genehmigungsinhaltsbestimmungen und Auflagen gemäß § ...
- OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22
Eisabwurf; Infraschall; Lärm; Optisch bedrängende Wirkung; Schattenwurf; ...
- VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Windpark
- OVG Niedersachsen, 06.03.1995 - 7 K 1182/93
Emissionsfernüberwachung
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 47.95
Fernüberwachung von Schadstoffemissionen
- BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 47.95
- VG Lüneburg, 04.09.2008 - 2 A 211/07
Zur Anordnung regelmäßiger Schallmessungen im Genehmigungsbescheid für eine ...
Querverweise
Auf § 29 BImSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Errichtung und Betrieb von Anlagen
- Gemeinsame Vorschriften
- § 62 (Ordnungswidrigkeiten)
- Landesumweltinformationsgesetz (LUIG)
- § 5 (Gebühren und Auslagen)