Bundes-Immissionsschutzgesetz
| Siebenter Teil - Gemeinsame Vorschriften (§§ 48 - 65) |
(1) Die Bundesregierung erlässt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen des Bundes allgemeine Verwaltungsvorschriften, insbesondere über
| 1. | Immissionswerte, die zu dem in § 1 genannten Zweck nicht überschritten werden dürfen, | |
| 2. | Emissionswerte, deren Überschreiten nach dem Stand der Technik vermeidbar ist, | |
| 3. | das Verfahren zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen, | |
| 4. | die von der zuständigen Behörde zu treffenden Maßnahmen bei Anlagen, für die Regelungen in einer Rechtsverordnung nach § 7 Abs. 2 oder 3 vorgesehen werden können, unter Berücksichtigung insbesondere der dort genannten Voraussetzungen. |
Bei der Festlegung der Anforderungen sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt ist zu gewährleisten.
(2) Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) ohne Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der §§ 37a, 37b und 37c sowie der auf Grund des § 37d erlassenen Rechtsverordnungen.
Rechtsprechung zu § 48 BImSchG
246 Entscheidungen zu § 48 BImSchG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76
Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00
Zumutbarkeit v. Lärmimmissionen einer Windernergieanlage
- VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194
Windkraftanlage gg. Selbstgestaltung der Nachbargemeinde
- OVG Brandenburg, 12.11.2003 - 3 D 22/00
Landesplanung: Verletzung d. Planungshoheit der Gemeinde
- BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89
Rechtsqualität der TA Luft; Nachbarrechtliche Abwehransprüche im Rahmen eines ...
- BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00
Umweltrecht - Konkretisierung der Emmissionswerte durch TA Luft
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 10 S 792/99
Anforderung an Abgasreinigungseinrichtung für Zementwerk
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 10 S 792/99
- VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
- BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 15.98
Immissionsschutzrecht
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 11.02.1998 - 14 UE 1085/91
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Nebenbestimmung betreffend die ...
- VGH Hessen, 11.02.1998 - 14 UE 1085/91
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Querverweise
- BImSchG
- Errichtung und Betrieb von Anlagen
- Genehmigungsbedürftige Anlagen
- § 6 (Genehmigungsvoraussetzungen)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Inhalt des Eigentums
- § 906 (Zuführung unwägbarer Stoffe)
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