Bundeskriminalamtgesetz

   Unterabschnitt 3a - Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus (§§ 20a - 20x)   

§ 20q
Durchsuchung von Personen

(1) Das Bundeskriminalamt kann eine Person durchsuchen, wenn

1. sie nach diesem Unterabschnitt festgehalten werden kann,
2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die gemäß § 20s sichergestellt werden dürfen,
3. sie sich an einem der in § 20d Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte aufhält,
4. sie sich an einem der in § 20d Abs. 1 Nr. 3 genannten Orte aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten gemäß § 4a Abs. 1 Satz 2 begangen werden sollen, oder
5. sie sich in unmittelbarer Nähe einer Person aufhält, die auf Grund bestimmter Tatsachen durch die Begehung von Straftaten gemäß § 4a Abs. 1 Satz 2 gefährdet ist,

und die Durchsuchung auf Grund auf die zu durchsuchende Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist. § 20d Abs. 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 5 des Bundespolizeigesetzes entsprechend bleibt unberührt.

(2) Das Bundeskriminalamt kann eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, Explosionsmitteln oder anderen gefährlichen Gegenständen durchsuchen, soweit dies nach den Umständen zum Schutz des Beamten des Bundeskriminalamtes, der Person selbst oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

(3) § 43 Abs. 4 und 5 des Bundespolizeigesetzes gilt entsprechend.

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Stellenmarkt mit 23.716 aktuellen Stellenanzeigen bei



Ausgewählte Stellenangebote:
Konfliktlösung/Wirtschaftsstrafrecht
Freshfields Bruckhaus Deringer
Frankfurt
26.09.2012
Psychologische Gutachtenerstellung im Familien- und Strafrecht
Forensisch-Psychologische Praxis N. Fischer
Leer
27.09.2012

Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht

Literatur im Internet zu § 20q BKAG

Querverweise

Auf § 20q BKAG verweisen folgende Vorschriften:
    BKAG
      Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
        § 20r (Durchsuchung von Sachen)
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht