Bundeskriminalamtgesetz
| Unterabschnitt 1 - Zentralstelle (§§ 7 - 13) |
(1) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten speichern, verändern und nutzen, soweit dies zur Erfüllung seiner jeweiligen Aufgabe als Zentralstelle erforderlich ist.
(2) Das Bundeskriminalamt kann, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgabe als Zentralstelle nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 erforderlich ist, Daten zur Ergänzung vorhandener Sachverhalte oder sonst zu Zwecken der Auswertung mittels Auskünften oder Anfragen bei öffentlichen oder nichtöffentlichen Stellen erheben. Auch bei den in § 14 Abs. 1 genannten Behörden und Stellen anderer Staaten sowie bei internationalen Organisationen, die mit der Verfolgung und Verhütung von Straftaten befasst sind, kann das Bundeskriminalamt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 Daten erheben. In anhängigen Strafverfahren steht dem Bundeskriminalamt diese Befugnis nur im Einvernehmen mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu.
(3) Das Bundeskriminalamt kann in den Fällen, in denen in einer Datei bereits Daten zu einer Person gespeichert sind, hierzu auch solche personengebundenen Hinweise speichern, die zum Schutz dieser Person oder zur Eigensicherung von Beamten erforderlich sind.
(4) Werden Bewertungen in Dateien gespeichert, muß feststellbar sein, bei welcher Stelle die Unterlagen geführt werden, die der Bewertung zugrunde liegen.
(5) Das Bundeskriminalamt kann die bei der Zentralstelle gespeicherten Daten, soweit erforderlich, auch zur Erfüllung seiner Aufgaben nach den §§ 4 bis 6 nutzen.
(6) Das Bundesministerium des Innern bestimmt mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung das Nähere über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 gespeichert werden dürfen.
Rechtsprechung zu § 7 BKAG
15 Entscheidungen zu § 7 BKAG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 1988/09
Anspruch auf Datenlöschung aus polizeilicher Gewalttäterdatei
- VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 2956/09
Anspruch auf Datenlöschung aus Gewalttäterdatei der Polizei
- VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 2309/09
Anspruch auf Datenlöschung aus polizeilicher Gewalttäterdatei
- OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LC 229/08
Keine Rechtsgrundlage für die Datei "Gewalttäter Sport"; Gewalttäter Sport; ...
- VG Hannover, 22.05.2008 - 10 A 2412/07
Zur Zulässigkeit der Verbunddatei "Gewalttäter Sport"
- VG Wiesbaden, 13.02.2009 - 6 L 93/09
Anspruch auf Löschung von Daten aus dem Schengener-Informations-System -SIS
- VG Mainz, 04.09.2008 - 1 K 363/08
1. Eine Abspeicherung von personenbezogenen Daten in der Datei "Gewalttäter ...
- VG Wiesbaden, 06.10.2010 - 6 K 280/10
Unzulässige Datenübermittlung an die NATO
- BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09
Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung; ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.09.2012
GfR Aktiengesellschaft
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht
Querverweise
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, Meldepflichten und Datenverwendung
- § 10 (Zentralstelle für Verdachtsmeldungen)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichtsstand
- § 13