Bundeskriminalamtgesetz
| Unterabschnitt 1 - Zentralstelle (§§ 7 - 13) |
(1) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen, soweit dies erforderlich ist zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung, wenn das Bundeskriminalamt oder die die Ausschreibung veranlassende Stelle nach dem für sie geltenden Recht befugt ist, die mit der Ausschreibung für Zwecke der Strafverfolgung, des Strafvollzugs, der Strafvollstreckung oder der Abwehr erheblicher Gefahren vorgesehene Maßnahme vorzunehmen oder durch eine Polizeibehörde vornehmen zu lassen. Satz 1 gilt entsprechend für Ausschreibungen zur Durchführung aufenthaltsbeendender oder einreiseverhindernder Maßnahmen. Die veranlassende Stelle trägt die Verantwortung für die Zulässigkeit der Maßnahme. Sie hat in ihrem Ersuchen die bezweckte Maßnahme sowie Umfang und Dauer der Ausschreibung zu bezeichnen. Nach Beendigung einer Ausschreibung nach Satz 1 oder 2 sind die zu diesem Zweck gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen.
(2) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen, soweit dies erforderlich ist zum Zwecke des Nachweises von Personen, die wegen des Verdachts oder des Nachweises einer rechtswidrigen Tat einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen. Die Löschung der Daten erfolgt nach zwei Jahren.
(3) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten von Vermißten, unbekannten hilflosen Personen und Toten zu Zwecken der Identifizierung speichern, verändern und nutzen.
Rechtsprechung zu § 9 BKAG
12 Entscheidungen zu § 9 BKAG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VG Wiesbaden, 06.10.2010 - 6 K 280/10
Unzulässige Datenübermittlung an die NATO
- VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 1988/09
Anspruch auf Datenlöschung aus polizeilicher Gewalttäterdatei
- VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 2956/09
Anspruch auf Datenlöschung aus Gewalttäterdatei der Polizei
- VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 2309/09
Anspruch auf Datenlöschung aus polizeilicher Gewalttäterdatei
- BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09
Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LC 229/08
Keine Rechtsgrundlage für die Datei "Gewalttäter Sport"; Gewalttäter Sport; ...
- OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LC 229/08
- VG Düsseldorf, 10.01.2011 - 18 K 3229/10
- VG Wiesbaden, 13.02.2009 - 6 L 93/09
Anspruch auf Löschung von Daten aus dem Schengener-Informations-System -SIS
- VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01
Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA
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Querverweise
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, Meldepflichten und Datenverwendung
- § 10 (Zentralstelle für Verdachtsmeldungen)