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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 27 im Titel BKGG

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Treffer im Text:

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer)
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

Treffer in früheren Fassungen:

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2023
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2023
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.06.2022
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer), Fassung gültig bis 24.11.2021
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.04.2021
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2021
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2021
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer), Fassung gültig bis 29.10.2020
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer), Fassung gültig bis 29.05.2020
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer), Fassung gültig bis 28.03.2020
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.03.2020
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2020
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2020
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (3 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 01.07.2019
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2018
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (3 Treffer), Fassung gültig bis 31.07.2014
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2012
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2011
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2011
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2011
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (3 Treffer), Fassung gültig bis 23.07.2009
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2009
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.10.2008
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 20 Anwendungsvorschrift (2 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 01.06.2008
... Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...

§ 2 Kinder (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2007
... steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder 2. noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat und a) für einen Beruf ausgebildet wird oder b) sich in einer ...

§ 1 Anspruchsberechtigte (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2007
... entsprechend anzuwenden. Im Fall des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 wird Kindergeld längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt. (3) Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält Kindergeld ...

§ 1 Anspruchsberechtigte (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2006
... entsprechend anzuwenden. Im Fall des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 wird Kindergeld längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt. (3) Ein Ausländer erhält Kindergeld nur, wenn er im Besitz ...

Titeltreffer:

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
neugefasst durch B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 142, 3177; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGGÄndG)
G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1854
Bekanntmachung der Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGGNB 2009)
B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 142, 3177
Bekanntmachung der Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGGNB)
B. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1450
Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGGBer)
B. v. 28.09.2009 BGBl. I S. 3177

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