Bundesnaturschutzgesetz
| Kapitel 3 - Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft (§§ 13 - 19) |
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
(2) Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, soweit dabei die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Entspricht die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung den in § 5 Absatz 2 bis 4 dieses Gesetzes genannten Anforderungen sowie den sich aus § 17 Absatz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und dem Recht der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ergebenden Anforderungen an die gute fachliche Praxis, widerspricht sie in der Regel nicht den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
(3) Nicht als Eingriff gilt die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, wenn sie zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war
| 1. | auf Grund vertraglicher Vereinbarungen oder auf Grund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung und wenn die Wiederaufnahme innerhalb von zehn Jahren nach Auslaufen der Einschränkung oder Unterbrechung erfolgt, | |
| 2. | auf Grund der Durchführung von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen, die vorgezogene Maßnahme aber nicht für eine Kompensation in Anspruch genommen wird. |
Rechtsprechung zu § 14 BNatSchG
64 Entscheidungen zu § 14 BNatSchG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3636
Kein Eingriff nach § 14 BNatSchG bei landwirtschaftlicher Bodennutzung, ...
- BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11
Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2012 - 8 A 10594/12
Illegale Blechhütte im Landschaftsschutzgebiet
- VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3922
Auslegung des Inhaltsadressaten eines widersprüchlichen Verwaltungsaktes
- BVerwG, 10.09.1999 - 6 BN 1.99
Nationalpark "Elbtalaue" gescheitert
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 2630/98
Nichtigkeit der VO über den Nationalpark "Elbtalaue"; Bestand, naturnaher; ...
- OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 2630/98
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2011 - 5 S 2100/11
Stuttgart 21: Kein Bäumefällen für Grundwasseranlage!
- VG Mainz, 14.02.2013 - 1 K 874/12
Naturschutzrecht
- VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12
Versenkung von Salzabwässern
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Literatur im Internet zu § 14 BNatSchG
- Kommentierung zu § 14 BNatSchG von Naturschutzbund Deutschland (NABU)
über www.nabu.de
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BNatSchG
- Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
- § 18 (Verhältnis zum Baurecht)
- Eigentumsbindung, Befreiungen
- § 67 (Befreiungen)
- Naturschutzgesetz (NatSchG)
- Umweltbeobachtung, Landschaftsplanung
- § 16 V (Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung) (zu § 14 II)