Bundesnaturschutzgesetz
| Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope (§§ 37 - 55) |
| Abschnitt 5 - Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen (§§ 52 - 53) |
(1) Natürliche und juristische Personen sowie nicht rechtsfähige Personenvereinigungen haben den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden oder nach § 49 mitwirkenden Behörden auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft, dieses Kapitels oder der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften erforderlich sind.
(2) Personen, die von den in Absatz 1 genannten Behörden beauftragt sind, dürfen, soweit dies erforderlich ist, im Rahmen des Absatzes 1 betrieblich oder geschäftlich genutzte Grundstücke, Gebäude, Räume, Seeanlagen, Schiffe und Transportmittel der zur Auskunft verpflichteten Person während der Geschäfts- und Betriebszeiten betreten und die Behältnisse sowie die geschäftlichen Unterlagen einsehen. Die zur Auskunft verpflichtete Person hat, soweit erforderlich, die beauftragten Personen dabei zu unterstützen sowie die geschäftlichen Unterlagen auf Verlangen vorzulegen.
(3) Für die zur Auskunft verpflichtete Person gilt § 55 der Strafprozessordnung entsprechend.
Rechtsprechung zu § 52 BNatSchG
9 Entscheidungen zu § 52 BNatSchG in unserer Datenbank:
- VGH Hessen, 13.08.2012 - 4 B 632/12
Haltungsverbot für Greifvogelhybrid
- VG München, 01.02.2011 - M 2 K 10.1262
Planfeststellung; Planrechtfertigung; FFH-Gebietsschutz; Artenschutz
- VG München, 28.04.2008 - M 8 K 08.409
Rechtmäßigkeit einer Buchführungsverpflichtung wegen gewerbsmäßigen ...
- VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1975/07
Planfeststellungsbeschluss für Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04
Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung; ...
- VG Berlin, 12.01.2005 - 1 A 88.01
Anwohnerin muss Froschgequake hinnehmen
- VG Gießen, 07.06.2004 - 1 E 5973/03
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Windenergieanlage innerhalb eines ...
- VG Regensburg, 29.07.2003 - RN 11 K 02.2005
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine ...
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