Bundesrepublik Deutschland

Bundesnichtraucherschutzgesetz
(Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmittel)

Artikel 1 des Gesetzes vom 20.07.2007 (BGBl. I S. 1595), in Kraft getreten am 01.09.2007

§ 1 Rauchverbot

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Hinweispflicht

§ 4 Verantwortlichkeit

§ 5 Bußgeldvorschrift

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