Bundesnotarordnung
| 1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
| 1. Abschnitt - Bestellung zum Notar (§§ 1 - 13) |
(1) Der Amtsbereich des Notars ist der Bezirk des Amtsgerichts, in dem er seinen Amtssitz hat. Die Landesjustizverwaltung kann nach den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege die Grenzen des Amtsbereichs allgemein oder im Einzelfall mit der Zuweisung des Amtssitzes abweichend festlegen und solche Festlegungen, insbesondere zur Anpassung an eine Änderung von Gerichtsbezirken, ändern.
(2) Der Notar soll seine Urkundstätigkeit (§§ 20 bis 22) nur innerhalb seines Amtsbereichs ausüben, sofern nicht besondere berechtigte Interessen der Rechtsuchenden ein Tätigwerden außerhalb des Amtsbereichs gebieten.
(3) Urkundstätigkeiten außerhalb des Amtsbereichs hat der Notar der Aufsichtsbehörde oder nach deren Bestimmung der Notarkammer, der er angehört, unverzüglich und unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
Rechtsprechung zu § 10a BNotO
48 Entscheidungen zu § 10a BNotO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 31.07.2000 - NotZ 7/00
Abweichende Festlegung des Amtsbereichs eines Notars
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 16.06.1993 - 1 BvR 970/89
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Amtstätigkeit eines Notars auf einen ...
- BGH, 31.07.2000 - NotZ 6/00
Abweichende Festlegung des Amtsbereichs eines Notars
Zum selben Verfahren:
- BGH, 25.11.1996 - NotZ 14/96
Pflicht des Notars zur räumlichen Beschränkung seiner Beurkundungstätigkeit
- BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 2561/03
Notarrecht - § 29 Abs. 3 Satz 1 BNotO verstößt gegen das Grundgesetz
- KG, 09.05.2007 - Not 1/07
Notarbestellung: Anspruch auf Bestellung bzw. auf Ausschreibung von Notarstellen ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 14.08.2007 - Not 1/07
Ausschreibung von Notarstellen durch die Justizverwaltung; Vorgaben an die ...
- KG, 14.08.2007 - Not 2/07
- KG, 14.08.2007 - Not 1/07
- KG, 14.08.2007 - Not 19/07
Notarbestellung: Ausschreibung mehrerer Notarstellen einheitlich für das Land ...
- KG, 14.08.2007 - Not 20/07
- BGH, 28.11.2005 - NotZ 36/05
Verlängerung einer abweichender Festlegung des Amtsbereichs eines Notars
- BGH, 17.11.2008 - NotZ 10/08
Notarrecht - Unvollständige Bewerbungsunterlagen des Notarbewerbers
- OLG Schleswig, 30.07.2009 - Not 1/09
Örtliche Wartezeit des Notarbewerbers
- BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Sozietätsverbote zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer sind ...
- BGH, 22.03.2010 - NotZ 10/09
Notare - Bestellung zum Notar, Zweifel an der persönlichen Eignung
- OLG Brandenburg, 02.03.2009 - Not W 2/08
- BGH, 24.07.2006 - NotZ 13/06
Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen
- BGH, 11.07.2005 - NotZ 1/05
Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei der Wiederbesetzung frei ...
Literatur im Internet zu § 10a BNotO
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