Bundesnotarordnung
| 1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
| 3. Abschnitt - Die Amtstätigkeit (§§ 20 - 24) |
(1) Die Notare sind zuständig, Beurkundungen jeder Art vorzunehmen sowie Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zu beglaubigen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere auch die Beurkundung von Versammlungsbeschlüssen, die Vornahme von Verlosungen und Auslosungen, die Aufnahme von Vermögensverzeichnissen, die Anlegung und Abnahme von Siegeln, die Aufnahme von Protesten, die Zustellung von Erklärungen sowie die Beurkundung amtlich von ihnen wahrgenommener Tatsachen.
(2) Die Notare sind auch zuständig, Auflassungen entgegenzunehmen sowie Teilhypotheken- und Teilgrundschuldbriefe auszustellen.
(3) Die Notare sind ferner zuständig, freiwillige Versteigerungen durchzuführen. Eine Versteigerung beweglicher Sachen sollen sie nur vornehmen, wenn diese durch die Versteigerung unbeweglicher Sachen oder durch eine von dem Notar beurkundete oder vermittelte Vermögensauseinandersetzung veranlaßt ist.
(4) Die Notare sind auch zur Vermittlung nach den Bestimmungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes zuständig.
(5) Inwieweit die Notare zur Vermittlung von Nachlaß- und Gesamtgutauseinandersetzungen - einschließlich der Erteilung von Zeugnissen nach §§ 36 und 37 der Grundbuchordnung -, zur Aufnahme von Nachlaßverzeichnissen und Nachlaßinventaren sowie zur Anlegung und Abnahme von Siegeln im Rahmen eines Nachlaßsicherungsverfahrens zuständig sind, bestimmt sich nach den landesrechtlichen Vorschriften.
Rechtsprechung zu § 20 BNotO
81 Entscheidungen zu § 20 BNotO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Hamm, 16.02.2006 - 28 U 173/05
Rechtsanwälte
- BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90
Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb
- BGH, 29.03.2001 - IX ZR 445/98
Notare - Stellung des Notars als Treuhänder beim Anlagegeschäft
- BGH, 14.05.1992 - IX ZR 262/91
Notarielle Beratungspflicht bei Kettenverkauf eines Grundstücks - Amtspflicht zur ...
- BGH, 14.05.1985 - IX ZR 64/84
Amtspflichten des Notars bei Erteilung einer Fälligkeitsbestätigung
- BGH, 21.11.1996 - IX ZR 182/95
Haftung des Notars gegenüber Kapitalanlegern; Begriff des Auftraggebers
- BGH, 19.10.1995 - IX ZR 104/94
Berücksichtigung des Inhalts von Unterlagen durch den Urkundsnotar
- OLG Celle, 24.08.2010 - Not 9/10
Notarrecht - Anforderungen an berechtigtes Interesse für Grundbucheinsicht
- OLG Nürnberg, 04.02.2009 - 4 U 2181/07
Haftung des Notars bei Übertragung eines Fondsanteils im Rahmen einer ...
- KG, 01.04.2011 - 9 W 198/10
Maßgebliches Recht für Notarkosten in Übergangsfällen
- BGH, 08.12.2010 - IV ZR 211/07
Versicherungsrecht - Bindungswirkung des Haftpflichtprozesses
- OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09
Notarbestellung in Niedersachsen: Subjektives Recht auf Ausschreibung einer ...
- BGH, 22.03.2010 - NotZ 16/09
Rechtsanwälte, Notare - Altersgrenze für Notare mit dem Grundgesetz vereinbar
- OLG München, 03.02.2010 - 31 Wx 135/09
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Spruchverfahrens; Entbehrlichkeit des ...
- OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07
Notarhaftung: Verletzung von Treuhandanweisungen bei einem drittfinanzierten ...
- OLG Hamm, 29.10.2007 - 31 W 45/07
Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten - Anforderungen an Erteilung ...
- OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 10 ME 76/07
Aussetzung der Abschiebung; Anerkennung Vaterschaft; Aussetzung der Abschiebung; ...
- OLG Hamm, 16.02.2006 - 28 U 174/05
Anwaltshaftung bei weisungswidriger Auszahlung hinterlegter Gelder
- BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und ...
- BayObLG, 23.09.2004 - 1Z BR 75/04
Wohnungseigentum - Entziehung des Wohnungseigentums durch Versteigerung
Literatur im Internet zu § 20 BNotO
- § 20 BNotO wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Beglaubigung durch Betreuungsbehörde - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Schlußvorschriften
- Verhältnis zu anderen Gesetzen
- Landesrecht
- § 61 (Unberührt bleibendes Landesrecht)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Erlöschen der Schuldverhältnisse
- Hinterlegung
- § 383 III (Versteigerung hinterlegungsunfähiger Sachen) (zu § 20 III)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken
- § 925 I 2 (Auflassung) (zu § 20 II)
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 1 ff (Geltungsbereich) (zu § 20 I)
- Wechselgesetz (WechselG)
- Ergänzende Vorschriften
- Protest
- Art. 79 (zu § 20 I 2)
- Scheckgesetz (ScheckG)
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 55 (zu § 20 I 2)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 794 I Nr. 5 (Weitere Vollstreckungstitel)
- Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)
- Allgemeine Bestimmungen
- § 3 I (Beurkundungszuständigkeiten)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Beurkundung und Beglaubigung, vollstreckbare Urkunden
- § 59 I 2 (Beurkundung und Beglaubigung)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (2)
Eigene Frage stellen