Bundesnotarordnung
| 1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
| 4. Abschnitt - Sonstige Pflichten des Notars (§§ 25 - 32) |
Literatur im Internet zu § 30 BNotO
Querverweise
Auf § 30 BNotO verweisen folgende Vorschriften:
- Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)
- Notariate
- § 20 (Anwendung der Bundesnotarordnung)
- Juristenausbildungsgesetz (JAG)
- § 5 (zu § 30 I)
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