Bundesnotarordnung
| 1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
| 6. Abschnitt - Erlöschen des Amts. Vorläufige Amtsenthebung. Notariatsverwalter (§§ 47 - 64) |
(1) Der Notar kann von der Aufsichtsbehörde vorläufig seines Amtes enthoben werden,
| 1. | wenn das Betreuungsgericht der Aufsichtsbehörde eine Mitteilung nach § 308 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gemacht hat; | |
| 2. | wenn sie die Voraussetzungen des § 50 für gegeben hält; | |
| 3. | wenn er sich länger als zwei Monate ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde außerhalb seines Amtssitzes aufhält. |
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorläufige Amtsenthebung haben keine aufschiebende Wirkung.
(2) Ein Notar, der zugleich Rechtsanwalt ist, kann auch ohne Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens durch das Disziplinargericht vorläufig seines Amtes enthoben werden, wenn gegen ihn ein anwaltsgerichtliches Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung eingeleitet worden ist. Die Vorschriften über die vorläufige Amtsenthebung nach Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gelten entsprechend. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) Wird ein Notar, der zugleich Rechtsanwalt ist, nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorläufig seines Amtes als Notar enthoben, so kann das Disziplinargericht gegen ihn ein Berufs- oder Vertretungsverbot (§ 150 der Bundesrechtsanwaltsordnung) verhängen, wenn zu erwarten ist, daß im Disziplinarverfahren gegen ihn auf Entfernung aus dem Amt (§ 97 Abs. 1) erkannt werden wird.
(4) Die Wirkungen der vorläufigen Amtsenthebung treten kraft Gesetzes ein,
| 1. | wenn gegen einen Notar im Strafverfahren die Untersuchungshaft angeordnet ist, für deren Dauer; | |
| 2. | wenn gegen einen Notar, der zugleich Rechtsanwalt ist, ein Berufs- oder Vertretungsverbot nach § 150 oder ein Vertretungsverbot für das Gebiet des Zivilrechts nach § 114 Abs. 1 Nr. 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung verhängt ist, für dessen Dauer; | |
| 3. | wenn gegen einen Notar, der zugleich Rechtsanwalt ist, die Rücknahme oder der Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 14 der Bundesrechtsanwaltsordnung mit sofortiger Vollziehung verfügt ist, vom Zeitpunkt der Zustellung der Verfügung an für die Dauer ihrer Wirksamkeit. |
(5) Die Vorschriften über die vorläufige Amtsenthebung eines Notars nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens bleiben unberührt.
Rechtsprechung zu § 54 BNotO
55 Entscheidungen zu § 54 BNotO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08
Registerrecht - Amtsenthebung eines Notars - Zuständigkeit des Gerichts
- BGH, 18.03.2002 - NotSt (B) 6/01
Notare - Vorlauf. Amtsenthebung an Maßn. im anwaltsgerichtl. Verfahren gekoppelt
- OLG Frankfurt, 20.04.2006 - 2 Not 19/05
Notarrecht: Vorläufige Amtsenthebung wegen Vermögensverfalls und der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.11.2006 - NotZ 26/06
Notarrecht - Amtsenthebung wg Vermögensverfall trotz Insolvenzverfahrens möglich
- BGH, 20.11.2006 - NotZ 26/06
- OLG Celle, 01.11.2001 - Not 21/01
- BGH, 11.10.2005 - XI ZR 85/04
Notarrecht - Verfügungen eines seines Amtes enthobenen Notars
- OLG Celle, 26.05.2003 - Not 6/03
Notarrecht - Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden
- BGH, 20.11.2000 - NotZ 19/00
Amtsenthebung des Notars wegen zerrütteter wirtschaftlicher Verhältnisse
- OLG Celle, 15.12.2003 - Not 23/03
Disziplinarverfahren gegen den Notar: Vorläufige Amtsenthebung wegen ...
- BGH, 12.07.2004 - NotZ 2/04
- BGH, 12.10.1990 - NotZ 21/89
Voraussetzungen für die Amtsenthebung eines Notars
- BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77
Verfassungsrechtliche Grenzen der Dauer einer vorläufigen Amtsenthebung
Zum selben Verfahren:
- BGH, 08.11.1976 - NotZ 6/76
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars
- BGH, 08.11.1976 - NotZ 6/76
- BGH, 20.11.2000 - NotZ 16/00
Amtsenthebung bei Prämienverzug des Notars in der Berufshaftpflichtversicherung
- BGH, 25.04.1994 - NotZ 15/93
- BGH, 26.11.2007 - NotZ 89/07
Notarrecht - Feststellung der Voraussetzungen der Amtsenthebung
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 15.05.2007 - 2 Not 11/06
Notarrecht - Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Vermutung der Vermögensverfalls
- OLG Frankfurt, 15.05.2007 - 2 Not 11/06
- BGH, 20.03.2006 - NotZ 50/05
Notarrecht/ Amtsenthebung
- BGH, 03.12.2001 - NotZ 16/01
Notare - Umstände nach Ausspruch der Amtsenthebung bleiben unberücksichtigt
- KG, 15.06.2004 - Not 1/03
Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden
Literatur im Internet zu § 54 BNotO
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen