Bundesnotarordnung
| 1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
| 7. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren (§ 64a) |
(1) Für Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung gilt, soweit nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsverfahrensgesetz.
(2) Gerichte und Behörden übermitteln personenbezogene Informationen, die für die Bestellung zum Notar, zum Vertreter oder Notariatsverwalter, für die Ernennung zum Notarassessor, für die Amtsenthebung eines Notars oder Entlassung eines Notarassessors aus dem Dienst, für die Rücknahme oder den Widerruf einer Erlaubnis, Genehmigung oder Befreiung sowie zur Einleitung eines Verfahrens wegen ordnungswidrigen Verhaltens oder Verletzung von Amtspflichten aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich sind, der für die Entscheidung zuständigen Stelle, soweit hierdurch schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden oder das öffentliche Interesse das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen überwiegt. Die Übermittlung unterbleibt, wenn besondere gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. Informationen über die Höhe rückständiger Steuerschulden können entgegen § 30 der Abgabenordnung zum Zweck der Vorbereitung der Amtsenthebung gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 6 oder Nr. 8 übermittelt werden; die zuständige Stelle darf die ihr übermittelten Steuerdaten nur für den Zweck verwenden, für den ihr diese übermittelt worden sind.
Rechtsprechung zu § 64a BNotO
28 Entscheidungen zu § 64a BNotO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 20.03.2000 - NotZ 22/99
Eignung eines Notarbewerbers bei Anhängigkeit eines (Wirtschafts-)Strafverfahrens
- OLG Dresden, 11.01.1999 - 6 VA 4/98
Wissensmitteilung an die Aufsichtsbehörde eines Notars und Recht auf ...
- BGH, 20.03.2000 - NotZ 21/99
Zulassung zum Notar bei anhängigem Ermittlungsverfahren
- BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92
Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen ...
- BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93
Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines ...
- BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04
Notarrecht - Bestellung zum Notar
- BGH, 14.07.2003 - NotZ 2/03
Notarrecht - Bewerbung: Vergabe von Sonderpunkten
- BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04
Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf ...
- BGH, 13.12.1993 - NotZ 47/92
Zulässigkeit einer Bewertungsobergrenze für beurkundete Niederschriften von ...
- BGH, 12.07.2004 - NotZ 1/04
Notarrecht - Bestellung zum Notar
- BGH, 03.11.2003 - NotZ 15/03
Notarrecht - Amtsenthebungsgrund
- BGH, 13.12.1993 - NotZ 46/92
Begriff der persönlichen und fachlichen Eignung eines Notarbewerbers
- BGH, 13.12.1993 - NotZ 49/92
Gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung der Justizverwaltung bei der ...
- BGH, 13.12.1993 - NotZ 48/92
Berücksichtigung eines freiwilligen Vorbereitungskurses für das Amt des ...
- BGH, 13.12.1993 - NotZ 45/92
Berücksichtigung einzelner Niederschriften bei der Beurteilung der Eignung eines ...
- OLG Celle, 22.04.2004 - Not 8/04
Auswahlverfahren für Notarbewerber in Niedersachsen: Vergabe von Sonderpunkten ...
- BGH, 03.12.2001 - NotZ 17/01
Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle; Absehen von der ...
- BGH, 08.07.2002 - NotZ 1/02
Notarrecht - unzuverlässiger Umgang mit Mandantengeldern: Amtsenthebung
- BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96
Ausnahme vom Regelerfordernis der örtlichen Wartezeit für einen Bewerber um die ...
- OLG Frankfurt, 23.06.2010 - 2 Not 1/10
Notarrecht: Amtsenthebung nach § 50 I Nr. 6 und 8 BNotO
Literatur im Internet zu § 64a BNotO
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