Bundesnotarordnung

   3. Teil - Aufsicht. Disziplinarverfahren (§§ 92 - 110a)   
   2. Abschnitt - Disziplinarverfahren (§§ 95 - 110a)   
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Notare und Notarassessoren, die schuldhaft die ihnen obliegenden Amtspflichten verletzen, begehen ein Dienstvergehen.

Rechtsprechung zu § 95 BNotO

Rechtsprechungsübersichten:

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