Bundesnotarordnung
| 3. Teil - Aufsicht. Disziplinarverfahren (§§ 92 - 110a) |
| 2. Abschnitt - Disziplinarverfahren (§§ 95 - 110a) |
Rechtsprechung zu § 99 BNotO
3 Entscheidungen zu § 99 BNotO in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 22.07.2004 - 2 X (Not) 32/04
Zulässiger Wechsel des Untersuchungsführers im Disziplinarverfahren
- BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60
Verkündungszeitpunkt
- BGH, 29.03.1993 - NotZ 21/92
Kein Rechtsmittel bei erfolglosem Antrag auf gerichtliche Entscheidung
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