Bundesrechtsanwaltsordnung
Siebenter Teil - Anwaltsgerichtliches Verfahren (§§ 116 - 161a) |
Fünfter Abschnitt - Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme (§§ 150 - 161a) |
(1) 1Für ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer, gegen das ein Berufs- oder Vertretungsverbot verhängt ist, wird von der Rechtsanwaltskammer eine Vertretung bestellt, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. 2Vor der Bestellung ist das Mitglied zu hören. 3Es kann eine Vertretung vorschlagen.
(2) § 53 Absatz 2, Absatz 4 Satz 3 und Absatz 5 sowie § 54 Absatz 1, 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 | |
01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
01.09.2009 | Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 30.07.2009 | |
01.06.2007 | Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft | 26.03.2007 |
Rechtsprechung zu § 161 BRAO
55 Entscheidungen zu § 161 BRAO in unserer Datenbank:
- BGH, 28.05.2021 - AnwZ (Brfg) 53/19
Angemessene Vergütung des amtlich bestellten Vertreters eines Rechtsanwalts: ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 53/19
Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs; ...
- BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 53/19
- BGH, 28.05.2021 - AnwZ (Brfg) 52/19
Bemessung der angemessenen Vergütung des amtlich bestellten Vertreters eines ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 52/19
Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs; ...
- BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 52/19
- AGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 AGH 2/17
Zusammenschluss eines Rechtsanwalts mit gewerblichen Unternehmen als Mitglied ...
- BGH, 01.03.2021 - AnwZ (Brfg) 15/20
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen ...
- BGH, 22.05.2023 - AnwZ (Brfg) 2/23
Angemessene Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 und 5 BRAO a.F.; ...
- BGH, 06.07.1992 - AnwZ (B) 26/92
Keine Bestellung eines amtlichen Vertreters bei gegenständlich beschränktem ...
- LSG Berlin, 12.03.2003 - L 15 KR 12/01
Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für ...
Querverweise
Auf § 161 BRAO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Zulassung und allgemeine Vorschriften
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- § 14 (Rücknahme und Widerruf der Zulassung)
- Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
- Berufliche Zusammenarbeit
- § 59h (Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler)
- Die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof
- Besondere Rechte und Pflichten und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
- Besondere Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
- § 173 (Bestellung einer Vertretung und eines Abwicklers der Kanzlei)