Bundesrechtsanwaltsordnung
Achter Teil - Die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof (§§ 162 - 174) |
Zweiter Abschnitt - Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof (§§ 164 - 171) |
(1) Der Vorsitzende des Wahlausschusses teilt das Ergebnis der Wahlen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit.
(2) Die Anträge der vom Wahlausschuß benannten Rechtsanwälte, sie beim Bundesgerichtshof zuzulassen, sind der Mitteilung beizufügen.
Fassung aufgrund der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 |
Rechtsprechung zu § 169 BRAO
10 Entscheidungen zu § 169 BRAO in unserer Datenbank:
- BGH, 26.06.2014 - AnwZ 3/13
Verbindung von zwei anhängigen Verfahren zu gmeinsamer Verhandlung und ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13
Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem BGH: ...
- BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13
- BGH, 11.10.2013 - AnwZ 4/13
Anwaltliches Berufsrecht: Verwaltungsverfahren zur Zulassung als Rechtsanwalt ...
- BGH, 11.10.2013 - AnwZ 2/13
Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit dem Verfahren auf Zulassung als ...
- BGH, 11.10.2013 - AnwZ 5/13
Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit dem Verfahren auf Zulassung als ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 9 S 203/14
Zulassung zum Rechtsanwalt beim BGH; Nichtbenennung durch Wahlausschuss; ...
- BGH, 11.09.2006 - AnwZ 1/06
Zurückweisung der Anfechtungsanträge zweier Bewerber gegen die Wahl neuer ...
- BGH, 05.12.2006 - AnwZ 2/06
Zurückweisung der Anfechtungsanträge zweier Bewerber gegen die Wahl neuer ...
- BGH, 27.04.2015 - AnwZ 1/15
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesrichters bei der Zulassung zur ...
- BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvR 819/02
Singularzulassung zum BGH