Bundesrechtsanwaltsordnung
Vierter Teil - Die Rechtsanwaltskammern (§§ 60 - 91) |
Zweiter Abschnitt - Organe der Rechtsanwaltskammer (§§ 63 - 91) |
Erster Unterabschnitt - Vorstand (§§ 63 - 77) |
(1) Zum Mitglied des Vorstands kann nicht gewählt werden,
1. | gegen wen ein Berufs- oder Vertretungsverbot (§§ 150 und 161a) verhängt ist, | |
2. | gegen wen die sofortige Vollziehung der Rücknahme oder des Widerrufs der Zulassung angeordnet ist, | |
3. | gegen wen in den letzten fünf Jahren ein Verweis (§ 114 Absatz 1 Nummer 2) oder eine Geldbuße (§ 114 Absatz 1 Nummer 3) verhängt wurde, | |
4. | gegen wen in den letzten zehn Jahren ein Vertretungsverbot (§ 114 Absatz 1 Nummer 4) verhängt wurde, | |
5. | wer in den letzten 15 Jahren aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen wurde (§ 114 Absatz 1 Nummer 5) oder | |
6. | bei wem in den letzten fünf Jahren nach § 115b von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung abgesehen wurde, sofern ohne die anderweitige Ahndung voraussichtlich ein Verweis oder eine Geldbuße verhängt worden wäre. |
(2) Die Geschäftsordnung der Kammer kann weitere Ausschlussgründe vorsehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 | |
18.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 12.05.2017 |
pflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen § 77Abteilungen des Vorstandes
Rechtsprechung zu § 66 BRAO
12 Entscheidungen zu § 66 BRAO in unserer Datenbank:
- BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 41/21
Ungültigerklärung der Wahl eines Rechtsanwalts zum Vorstand der ...
Zum selben Verfahren:
- AGH Bayern, 22.07.2021 - BayAGH III - 4 - 9/20
Amtsniederlegung eines Vorstandsmitglieds einer Anwaltskammer stellt keinen ...
- BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg 41/21)
Gültigkeit einer Nach- und Neuwahl zum Vorstand einer Rechtsanwaltskammer
- AGH Bayern, 22.07.2021 - BayAGH III - 4 - 9/20
- AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
- AGH Hamburg, 22.06.2011 - II ZU 5/10
- AGH Hamburg, 24.06.2009 - II ZU 8/07
Ungültige Wahl zum Vorstand einer Rechtsanwaltskammer
- AGH Nordrhein-Westfalen, 08.11.2013 - 2 AGH 26/12
Zulässigkeit der Bezuschussung des Berufsschulunterrichts durch ...
- BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 16/83
Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt - Auschlussgründe für die ...
- BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 2/92
Unzulässige Vorstandswahl durch Kammerversammlung
- AGH Bayern, 21.03.2023 - BayAGH III - 4 - 2/23
Ablehnung, Verfahren, BRAO, Kostenentscheidung, Verlust, Wiederholungswahl, Wahl, ...
Querverweise
Auf § 66 BRAO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Die Rechtsanwaltskammern
- Organe der Rechtsanwaltskammer
- Vorstand
- § 69 (Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes)
- Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
- Das Anwaltsgericht
- § 94 (Ernennung der Mitglieder des Anwaltsgerichts)
- Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen
- § 108 (Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung)
- Die Bundesrechtsanwaltskammer
- Organe der Bundesrechtsanwaltskammer
- Satzungsversammlung
- § 191b (Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung)