Bundesrepublik Deutschland

Bundesurlaubsgesetz
(Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer)

Gesetz vom 08.01.1963 (BGBl. I S. 2)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2002 (BGBl. I S. 1529) m.W.v. 11.05.2002

§ 1 Urlaubsanspruch

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Dauer des Urlaubs

§ 4 Wartezeit

§ 5 Teilurlaub

§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

§ 9 Erkrankung während des Urlaubs

§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

§ 11 Urlaubsentgelt

§ 12 Urlaub im Bereich der Heimarbeit

§ 13 Unabdingbarkeit

§ 14 Berlin-Klausel (gegenstandslos)

§ 15 Änderung und Aufhebung von Gesetzen

§ 15a Übergangsvorschrift

§ 16 Inkrafttreten

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Literatur im Internet zum BUrlG

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