Bundesverfassungsgerichtsgesetz
II. Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 17 - 35c) |
(1) Wird ein Richter des Bundesverfassungsgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, so entscheidet das Gericht unter Ausschluß des Abgelehnten; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(2) 1Die Ablehnung ist zu begründen. 2Der Abgelehnte hat sich dazu zu äußern. 3Die Ablehnung ist unbeachtlich, wenn sie nicht spätestens zu Beginn der mündlichen Verhandlung erklärt wird.
(3) Erklärt sich ein Richter, der nicht abgelehnt ist, selbst für befangen, so gilt Absatz 1 entsprechend.
(4) 1Hat das Bundesverfassungsgericht die Ablehnung oder Selbstablehnung eines Richters für begründet erklärt, wird durch Los ein Richter des anderen Senats als Vertreter bestimmt. 2Die Vorsitzenden der Senate können nicht als Vertreter bestimmt werden. 3Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
Rechtsprechung zu § 19 BVerfGG
310 Entscheidungen zu § 19 BVerfGG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 24.10.2023 - 1 BvR 1160/19
Richter Wolff nicht von der Ausübung des Richteramts in Sachen ...
- VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 36/20
Unterzeichnung einer Volksinitiative; Kein Mitwirkungsausschluss; Keine Besorgnis ...
- BVerfG, 24.04.2018 - 1 BvR 745/17
Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident Kirchhof zurückgewiesen
- BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19
Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes ...
- BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvL 7/18
Vizepräsident Harbath entscheidet über Kinderehengesetz mit
- BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22
Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher ...
- StGH Niedersachsen, 09.09.2020 - StGH 3/20 Corona
Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses vom Richteramt bzw zur Besorgnis der ...
- BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung ...
- BVerfG, 24.11.2020 - 1 BvR 2318/19
Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im ...
- BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16
Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) ...