Bundesverfassungsgerichtsgesetz
| I. Teil - Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts (§§ 1 - 16) |
(1) Die Richter müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben, zum Bundestag wählbar sein und sich schriftlich bereit erklärt haben, Mitglied des Bundesverfassungsgerichts zu werden.
(2) Sie müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzen oder bis zum 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet die Befähigung als Diplomjurist erworben haben und nach Maßgabe des Einigungsvertrages einen gesetzlich geregelten juristischen Beruf aufnehmen dürfen.
(3) Sie können weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch den entsprechenden Organen eines Landes angehören. Mit ihrer Ernennung scheiden sie aus solchen Organen aus.
(4) Mit der richterlichen Tätigkeit ist eine andere berufliche Tätigkeit als die eines Lehrers des Rechts an einer deutschen Hochschule unvereinbar. Die Tätigkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts geht der Tätigkeit als Hochschullehrer vor.
Rechtsprechung zu § 3 BVerfGG
13 Entscheidungen zu § 3 BVerfGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- AGH Niedersachsen, 05.06.2003 - AGH 27/02
- BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10
Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. ...
- BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09
- SG Düsseldorf, 05.11.2008 - S 2 KA 58/07
Gewährung eines Zuschusses für die Beschäftigung einer Weiterbildungsassistentin, ...
- BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98
Diplom-Juristen können auch in West-Berlin Notare werden
- BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen politischer Äußerungen vor ...
- BVerwG, 28.05.1965 - VII C 116.64
- BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.12.2003 - VGH B 13/03
- BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 73/96
Ausschluß über 55 Jahre alter Zahnärzte von der Zulassung zur ...
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Literatur im Internet zu § 3 BVerfGG
- Rechtsrahmen und Rechtspraxis der Bestellung von Richterinnen und Richtern zum Bundesverfassungsgericht
von Prof. Dr. Axel Tschentscher (Aufsatz, PDF-Format)
in: Jan Sieckmann (Hrsg.), Verfassung und Argumentation, 2005, S. 95-113. - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Verf)
- Vom Staat und seinen Ordnungen
- Die Regierung
- Art. 55 (zu § 3 III)
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