Bundesverfassungsgerichtsgesetz
| II. Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 17 - 35c) |
(1) Erweist sich der Antrag auf Verwirkung der Grundrechte (§ 13 Nr. 1), die Anklage gegen den Bundespräsidenten (§ 13 Nr. 4) oder einen Richter (§ 13 Nr. 9) als unbegründet, so sind dem Antragsgegner oder dem Angeklagten die notwendigen Auslagen einschließlich der Kosten der Verteidigung zu ersetzen.
(2) Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde als begründet, so sind dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen ganz oder teilweise zu erstatten.
(3) In den übrigen Fällen kann das Bundesverfassungsgericht volle oder teilweise Erstattung der Auslagen anordnen.
Rechtsprechung zu § 34a BVerfGG
1.797 Entscheidungen zu § 34a BVerfGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 28.07.1992 - 1 BvR 1088/88
Reichweite des Auslagenerstatungsanspruchs nach § 34a BVerfGG
- BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1041/88
Reichweite des Erstattungsanspruchs nach § 34a BVerfGG
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvR 713/00
Kopftuch-Foto
- BVerfG, 13.06.1997 - 1 BvR 2102/95
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Pflicht zur Vorlage eines Rechtsstreits ...
- BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95
Ablehnung der Anordnung der Erstattung notwendiger Auslagen im ...
- BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81
Erstattung der notwendigen Auslagen nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 604/85
Zuständigkeitsumfang der Kammern der Senate des Bundesverfassungsgerichts
- BVerfG, 06.11.1997 - 2 BvR 184/92
Erstattung der notwendigen Auslagen bei Erledigterklärung der ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Weitere Stellenangebote
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen