Bundesverfassungsgerichtsgesetz
| II. Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 17 - 35c) |
Rechtsprechung zu § 35 BVerfGG
Rechtsprechungsübersichten:
- 23 Entscheidungen zu § 35 BVerfGG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BVerfG, Nachträgliche Sicherungsverwahrung, 10.2.03
Art. 74 I Nr. 1 GG, Bundesgesetzgebungskompetenz für das Strafrecht schließt auch rein präventive Maßnahmen ein, die durch eine Straftat veranlaßt sind (historische Auslegung, vgl. §§ 66 ff StGB), auch insoweit ergibt sich eine Sperrwirkung für Landesrecht;
§ 35 BVerfGG, Reichweite der Anordnungskompetenz des BVerfG bei "Unvereinbarkeiterklärung" bei freiheitsentziehenden Gesetzen (5-zu-3-Entscheidung)
Literatur im Internet zu § 35 BVerfGG
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