Bundesverfassungsgerichtsgesetz

   III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 97)   
   2. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 2 (§§ 43 - 47)   
§ 47

Die Vorschriften der §§ 38 und 41 gelten entsprechend.

Rechtsprechung zu § 47 BVerfGG

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