Bundesverfassungsgerichtsgesetz

   III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 97)   
   9. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 10 (§§ 73 - 75)   
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Für das Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften des II. Teiles dieses Gesetzes entsprechend.

Rechtsprechung zu § 75 BVerfGG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 75 BVerfGG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 75 BVerfGG:
    BVerfGG
      Allgemeine Verfahrensvorschriften
        §§ 17 ff

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