Bundesverfassungsgerichtsgesetz

   III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 96d)   
   9. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 10 (§§ 73 - 75)   
Gliederung
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§ 75

Für das Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften des II. Teiles dieses Gesetzes entsprechend.

Rechtsprechung zu § 75 BVerfGG

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