Bundesverfassungsgerichtsgesetz
| III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 97) |
| 11. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 11 und 11a (§§ 80 - 82a) |
(1) Sind die Voraussetzungen des Artikels 100 Abs. 1 des Grundgesetzes gegeben, so holen die Gerichte unmittelbar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein.
(2) Die Begründung muß angeben, inwiefern von der Gültigkeit der Rechtsvorschrift die Entscheidung des Gerichts abhängig ist und mit welcher übergeordneten Rechtsnorm sie unvereinbar ist. Die Akten sind beizufügen.
(3) Der Antrag des Gerichts ist unabhängig von der Rüge der Nichtigkeit der Rechtsvorschrift durch einen Prozeßbeteiligten.
Rechtsprechung zu § 80 BVerfGG
Rechtsprechungsübersichten:
- 180 Entscheidungen zu § 80 BVerfGG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 2 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 80 BVerfGG im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BVerfG, BananenmarktVO, 7.6.00 (BVerfGE 102, 147)
Art. 100 GG, § 80 II BVerfGG, zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht, die gegen sekundäres Gemeinschaftsrecht gerichtet ist, Art. 10, 234, 249 EG
- BVerfG, "Abolish Nukes + NATO", 2.2.99 (BVerfGE 100, 209)
§ 80 II BVerfGG, zur Frage, ob die Vereinbarkeit von Atomwaffen und der Drohung mit ihnen mit dem Völkergewohnheitsrecht für ein Strafverfahren entscheidungserheblich sein kann
- BVerfG, hessische Luftrettung, 27.1.99
§ 80 II 1 BVerfGG, Pflicht des vorlegenden Gerichts zur Auseinandersetzung mit zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung;
bundesrechtskonforme Auslegung;
§ 11 hessRDG, § 133 SGB V
- BVerfG, Vorlage durch konsentierten Einzelrichter, 5.5.98
§ 80 I BVerfGG, § 79a FGO, Unzulässigkeit eines Vorlagebeschlusses durch den konsentierten Einzelrichter im Finanzgerichtsverfahren
- BVerfG, Gefechtsfeldradarunteroffizierin, 5.9.97 (NJW 1998, 57)
zur Auslegung des Art. 12a IV 2 GG aF ("... Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten.");
Art. 100 GG, § 80 II BVerfGG, Begründungsanforderungen für eine Vorlage im Verfahren der konkreten Normenkontrolle, "Auseinandersetzung mit herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung"
- BVerfG, Jüdische Zwangsarbeiter, 13.5.96
Art. 100 I, II GG, Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Vorlage, Erörterung der Entscheidungserheblichkeit, § 80 II 1 BVerfGG
- BVerfG, Bezirksschornsteinfeger, 12.1.83 (BVerfGE 63, 1)
Art. 83 ff GG, "Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung";
Art. 100 GG, § 80 BVerfGG, Vorlage ist auch im Rahmen einer gerichtlichen Zwischenentscheidung zulässig
- BVerfG, Naßauskiesung, 15.7.81 (BVerfGE 58, 300)
Art. 14 GG, Enteignung, Primärrechtsschutz, Neuordnung eines Rechtsgebiets, kein Wahlrecht des Bürgers zwischen Anfechtung und Schadensliquidierung bei rechtswidrigen Maßnahmen;
Verfassungsmäßigkeit von §§ 1a, 2, 3, 6, 17 WHG;
Art. 100 GG, § 80 BVerfGG, zur Möglichkeit einer Umdeutung der Vorlage
- BVerfG, Normenkontrolle I, 20.3.52 (BVerfGE 1, 184)
Art. 100 I GG, Rechtsverordnungen unterliegen nicht der konkreten Normenkontrolle durch das BVerfG, Verwerfungskompetenz der Gerichte;
Art. 100 I 1 GG, § 80 II BVerfGG, das vorlegende Gericht muß die Norm für verfassungswidrig halten, Zweifel genügen nicht
Literatur im Internet zu § 80 BVerfGG
Querverweise
Auf § 80 BVerfGG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 80 BVerfGG:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Die Rechtsprechung
- Art. 100 I
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