Bundesverfassungsgerichtsgesetz
| III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 97) |
| 11. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 11 und 11a (§§ 80 - 82a) |
Rechtsprechung zu § 81 BVerfGG
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