Bundesverfassungsgerichtsgesetz
| III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 97) |
| 15. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a (§§ 90 - 96) |
Rechtsprechung zu § 92 BVerfGG
Rechtsprechungsübersichten:
- 560 Entscheidungen zu § 92 BVerfGG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Entscheidung der BGH-Strafsenate zu § 92 BVerfGG im Volltext bei

- BVerfG, Zweithörer [BVerfG], 27.4.00 (NJW 2000, 3556)
Art. 10, polizeiliches Mithören im Einverständnis mit dem Fernsprechteilnehmer;
§ 92 BVerfGG, Substantiierungserfordernis, fehlende Beifügung der Revisionsbegründung
- BVerfG, Zeugenaussage V-Mann [BVerfG], 1.3.00 (NStZ 2000, 489)
§§ 252, 52 StPO, gezielter V-Mann-Einsatz im Umfeld eines Zeugnisverweigerungsberechtigten ist verfassungsrechtlich zu beanstanden;
§ 92 BVerfGG, Anforderungen an die Begründung der VB bei Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbotes im Strafprozeß
- BVerfG, rückwirkende Änderung des Rechts der Sicherungsverwahrung, 29.2.00
§ 2 VI StGB, Art. 1a III EGStGB, Art. 103 II GG;
§ 92 BVerfGG, unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen ein rückwirkendes Gesetz, wenn der Beschwerdeführer sich nicht eingehend mit Rechtsprechung und Literatur auseinandersetzt;
§ 90 BVerfGG, Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erfordert, daß schon im fachgerichtlichen Verfahren verfassungsrechtliche Bedenken nicht nur pauschal, sondern ebenso eingehend vorgebracht werden
Literatur im Internet zu § 92 BVerfGG
- Gegenstand der Verfassungsbeschwerde bei mehreren Entscheidungen in derselben Sache von PD Ulrich Stelkens (Aufsatz)
DVBl. 2004, 403
aus der Saarbrücker Bibliothek - § 92 BVerfGG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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