Bundesverfassungsgerichtsgesetz
| III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 97) |
| 15. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a (§§ 90 - 96) |
(1) Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung.
(2) Sie ist zur Entscheidung anzunehmen,
| a) | soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt, | |
| b) | wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht. |
Rechtsprechung zu § 93a BVerfGG
Rechtsprechungsübersichten:
- 3401 Entscheidungen zu § 93a BVerfGG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Urteilsbesprechung zu § 93a BVerfGG bei ibr-online
- BVerfG, Anrechnung des Erziehungsgeldes auf Unterhalt der nichtehelichen Mutter, 21.6.00
§ 93a II BVerfGG, keine Annahme einer (an sich begründeten) Urteilsverfassungsbeschwerde gegen eine Einzelfallentscheidung, wenn mit ähnlichen Entscheidungen in Zukunft nicht zu rechnen ist;
§ 1615l BGB, § 9 BErzGG
- BVerfG, Hallenser Stasi-Liste [BVerfG], 23.2.00 (NJW 2000, 2413)
§ 93a II BVerfGG, Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde trotz (nicht grober) Verkennung grundrechtlicher Maßstäbe durch die Fachgerichte bei fehlender existentieller Betroffenheit;
Art. 5 I GG, Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz bei der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit
- BVerfG, "Prinz der Anwälte", 29.11.99 (NJW 2000, 1635)
Art. 12 I GG, § 43b BRAO, § 6 IV BORA, § 93a II BVerfGG, Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen standesrechtliche Rüge ("marktschreierische" indirekte Werbung durch Bereitstellung eines Kanzlei-Gruppenfotos für Pressebericht) wegen fehlender existentieller oder schwerwiegender Betroffenheit
- BVerfG, "Alle reden vom Klima - Wir ruinieren es" II [BVerfG], 8.4.99 (NJW 1999, 2358)
Art. 1 I, 2 I GG, Anprangerung von Konzernverantwortlichen, Art. 5 I GG;
§ 93a II BVerfGG, enge Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde, "existentielle Betroffenheit"
- BVerfG, Restmietzins für Pferdestall, 11.9.98
§ 93a BVerfGG, Nichtannahme einer VB trotz Vorliegens eines Grundrechtsverstoßes (hier: bloßes Versehen eines Richters bei der Verfahrensgestaltung)
- BVerfG, Polizist im Treppenhaus, 9.7.97 (BVerfGE 96, 245)
§ 113 StGB, Art. 13 GG;
§ 93a BVerfGG, Annahmevoraussetzungen bei strafgerichtlicher Verurteilung, "existentielle Betroffenheit"
- BVerfG, Betriebsübergang, 13.6.97
Art. 101 I 2 GG, Art. 177 EGV aF (Art. 234 EG), Bindungswirkung, Vorlagepflicht, Gericht, das die Revision nicht zuläßt (§ 72 ArbGG, vgl. § 543 ZPO <Fassung ab 1.1.02>, § 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 132 VwGO, § 160 SGG, § 115 FGO) ist letztinstanzliches Gericht iSv Art. 234 EG;
§ 34a III BVerfGG: Einzelfall einer Auslagenerstattung trotz Erfolglosigkeit der VB bei Vorliegen eines Grundrechtsverstoßes (vgl. § 93a II BVerfGG)
- BVerfG, Berücksichtigung der Preissteigerung bei Mietwucher-Rückabwicklung, 8.2.94 (BVerfGE 90, 22)
§ 93a II BVerfGG, zur "grundsätzlichen Bedeutung", "angezeigt zur Durchsetzung": besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung oder existentielle Betroffenheit;
§ 5 WiStG, nicht zu beanstandende Rechtsprechung, wonach eine Mietpreisvereinbarung lediglich insoweit teilnichtig ist, als sie die Vergleichsmiete um 20 % überschreitet, Art. 3 GG
Literatur im Internet zu § 93a BVerfGG
Querverweise
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 93a BVerfGG bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (3)
Eigene Frage stellen