Bundesverfassungsgerichtsgesetz
III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 96d) |
15. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a (§§ 90 - 95a) |
(1) Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung.
(2) Sie ist zur Entscheidung anzunehmen,
a) | soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt, | |
b) | wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht. |
Rechtsprechung zu § 93a BVerfGG
7.979 Entscheidungen zu § 93a BVerfGG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 515/23
Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde ...
- OLG Jena, 26.01.2024 - 9 U 364/18
Anwaltshaftung, Fehlberatung, Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
- BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem ...
- BVerfG, 20.10.2023 - 2 BvR 499/23
Wegen der Verletzung des Willkürverbots teilweise erfolgreiche ...
- BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen ...
- BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Entscheidung eines ...
- BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 1461/18
Nichtannahmebeschluss: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt trotz des ...
- BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung des ...
- BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für eine ...
- VerfGH Bayern, 16.11.2023 - 48-VI-22
Verfassungsbeschwerdeverfahren, Unzulässige Verfassungsbeschwerde, Übertragung ...
Querverweise
Auf § 93a BVerfGG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)
- Besondere Verfahrensvorschriften
- Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a
- § 93c