Bundesverfassungsgerichtsgesetz
| III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 97) |
| 15. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a (§§ 90 - 96) |
(1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.
(2) Solange und soweit der Senat nicht über die Annahme der Verfassungsbeschwerde entschieden hat, kann die Kammer alle das Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffenden Entscheidungen erlassen. Eine einstweilige Anordnung, mit der die Anwendung eines Gesetzes ganz oder teilweise ausgesetzt wird, kann nur der Senat treffen; § 32 Abs. 7 bleibt unberührt. Der Senat entscheidet auch in den Fällen des § 32 Abs. 3.
(3) Die Entscheidungen der Kammer ergehen durch einstimmigen Beschluß. Die Annahme durch den Senat ist beschlossen, wenn mindestens drei Richter ihr zustimmen.
Rechtsprechung zu § 93d BVerfGG
2.912 Entscheidungen zu § 93d BVerfGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 17.08.1998 - 2 BvR 1206/98
Verfassungsmäßigkeit der restriktiven Auslegung der Ausnahmevorschriften des ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1206/98
Verfassungsmäßigkeit der restriktiven Auslegung der Ausnahmevorschriften des ...
- BVerfG, 31.07.1998 - 2 BvR 1206/98
Einstweilige Anordnung im Fall "Kindesentführung" verlängert
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1206/98
- BVerfG, 20.04.1998 - 1 BvR 667/98
'Das Maria-Syndrom'
- BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 1836/93
- BVerfG, 31.05.1996 - 2 BvR 690/96
- BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12
Filmaufnahmen beim Strafverfahren
- BVerfG, 20.01.2012 - 1 BvR 153/12
- SG Neubrandenburg, 12.01.2012 - S 4 RA 152/03
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bewertung von Kindererziehungszeiten - ...
- BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Sofortvollzug der Entziehung einer ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Weitere Stellenangebote
Literatur im Internet zu § 93d BVerfGG
- § 93d BVerfGG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
A limine - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)
Eigene Frage stellen