Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
| Teil II - Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren (§§ 9 - 34) |
| Abschnitt 2 - Fristen, Termine, Wiedereinsetzung (§§ 31 - 32) |
(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.
(2) Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen. Ist dies geschehen, so kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.
(3) Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden, außer wenn dies vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war.
(4) Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet die Behörde, die über die versäumte Handlung zu befinden hat.
(5) Die Wiedereinsetzung ist unzulässig, wenn sich aus einer Rechtsvorschrift ergibt, dass sie ausgeschlossen ist.
Rechtsprechung zu § 32 BVwVfG
216 Entscheidungen zu § 32 BVwVfG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- VG Frankfurt/Main, 26.10.2011 - 1 K 1552/11
Behördliche Fristen in allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- VG Frankfurt/Main, 29.09.2011 - 1 K 1905/11
Behördliche Fristen in allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98
Öffentliches Recht - Keine Abweichung von Auslegungs- und Einwendungsfristen
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09
Soweit HwO § 28 die Befugnis der Handwerkskammer eröffnet, Daten an Dritte zu ...
- VGH Hessen, 21.06.2001 - 8 UE 2924/99
Kautionsverfall wegen Fristversäumung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - 13 A 292/08
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 6 S 2368/06
Umlagenerhebung nach dem IHKG
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 13 S 1663/06
Ausländerrecht; Fortführung des Verwaltungsprozesses durch die bisherige Behörde ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04
Verwaltungsprozess - Wiederensetzung in vorigen Stand nach Fristablauf
- VK Sachsen, 05.03.2002 - 1/SVK/009-02
Vergabeverfahren - rechtzeitige Rüge
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95
Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 1 S 1136/05
Ermessensfehlerhafter Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen ...
- VG Hannover, 04.04.2008 - 11 A 3360/06
Zuweisung von Zahlungsansprüchen: weitere OGS-Genehmigungen wegen Kauf oder Pacht ...
- OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09
Zur Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen ...
- VG Lüneburg, 21.09.2005 - 1 A 80/03
Wiedereinsetzung bei falscher Behördenauskunft; Beihilfe; Beamter; Verjährung; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2010 - 11 D 26/08
Klage des BUND gegen Hochspannungsfreileitung erfolglos
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 17.06.2011 - 7 B 79.10
Frage über Vorliegen eines Ausschlusses von Umweltvereinigungen im ...
- BVerwG, 17.06.2011 - 7 B 79.10
- VGH Bayern, 04.11.2010 - 19 ZB 10.1528
Jüdische Kontingentflüchtlinge, Berufungszulassung, Aufnahmeantrag, ernstliche ...
- BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07
Notarrecht - Bestellung zum Notar
Literatur im Internet zu § 32 BVwVfG
Querverweise
- BVwVfG
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 2 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)
- Verwaltungsakt
- Bestandskraft des Verwaltungsaktes
- § 45 (Heilung von Verfahrens- und Formfehlern)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Sonstige Vorschriften
- Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
- Verwaltungsverfahren
- § 210 (Wiedereinsetzung)
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