Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
| Teil III - Verwaltungsakt (§§ 35 - 53) |
| Abschnitt 1 - Zustandekommen des Verwaltungsaktes (§§ 35 - 42a) |
(1) Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Ist vor dem Erlass des zugesicherten Verwaltungsaktes die Anhörung Beteiligter oder die Mitwirkung einer anderen Behörde oder eines Ausschusses auf Grund einer Rechtsvorschrift erforderlich, so darf die Zusicherung erst nach Anhörung der Beteiligten oder nach Mitwirkung dieser Behörde oder des Ausschusses gegeben werden.
(2) Auf die Unwirksamkeit der Zusicherung finden, unbeschadet des Absatzes 1 Satz 1, § 44, auf die Heilung von Mängeln bei der Anhörung Beteiligter und der Mitwirkung anderer Behörden oder Ausschüsse § 45 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 sowie Abs. 2, auf die Rücknahme § 48, auf den Widerruf, unbeschadet des Absatzes 3, § 49 entsprechende Anwendung.
(3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.
Rechtsprechung zu § 38 BVwVfG
764 Entscheidungen zu § 38 BVwVfG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 73.03
Zusicherung, Schriftform der -; Schriftform eines Verwaltungsakts; Protokoll, ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2012 - 3 L 301/11
Anspruch auf Aufstellung eines Sackgassenschildes (Zeichen 357) unter Berufung ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 5.07
Ärzteversorgung; Hinterbliebenenrente; Gleichbehandlung von Ehegatten und ...
- BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06
Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung; ...
- VG Gelsenkirchen, 15.04.2008 - 12 K 1823/05
Sonderurlaub, Widerruf, Zusicherung, Bestimmtheit, Bedingung, Ermessen
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2002 - 2 L 90/01
Zusicherung, Schadensersatz, Ersatzpflicht, öffentlich-rechtlicher Vertrag
- BVerwG, 29.11.2010 - 9 B 85.10
Bodenordnungsverfahren; Bildung einzelbäuerlicher Wirtschaften; freiwilliger ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 29.12.2010 - 9 B 85.10
Bodenordnungsverfahren; Bildung einzelbäuerlicher Wirtschaften; freiwilliger ...
- OVG Sachsen, 02.07.2010 - F 7 D 37/07
VwVfG § 38 Abs. 1; LwAnpG § 3, § 53, § 56, § 64
- BVerwG, 29.12.2010 - 9 B 85.10
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.09.2012
GfR Aktiengesellschaft
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht
Literatur im Internet zu § 38 BVwVfG
- § 38 BVwVfG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Zusicherung (Verwaltungsrecht) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu