Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
| Teil V - Besondere Verfahrensarten (§§ 63 - 78) |
| Abschnitt 1a - Verfahren über eine einheitliche Stelle (§§ 71a - 71e) |
Die einheitliche Stelle und die zuständigen Behörden wirken gemeinsam auf eine ordnungsgemäße und zügige Verfahrensabwicklung hin; alle einheitlichen Stellen und zuständigen Behörden sind hierbei zu unterstützen. Die zuständigen Behörden stellen der einheitlichen Stelle insbesondere die erforderlichen Informationen zum Verfahrensstand zur Verfügung.
Rechtsprechung zu § 71d BVwVfG
2 Entscheidungen zu § 71d BVwVfG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 14.98
Kommunale Planungshoheit bei Bahnübergangsauflassung
- VG Sigmaringen, 28.09.2006 - 5 K 1315/06
Einstweilige Erlaubnis für den Weiterbetrieb des Schülerverkehrs
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 25.288 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Ausgewählte Stellenangebote:
Pforzheim
26.05.2012
26.05.2012
München
26.05.2012
26.05.2012
Biberach
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht
Querverweise
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 71d BVwVfG bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen