Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
| Teil VII - Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse (§§ 81 - 93) |
| Abschnitt 1 - Ehrenamtliche Tätigkeit (§§ 81 - 87) |
Literatur im Internet zu § 81 BVwVfG
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