Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
| Teil VII - Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse (§§ 81 - 93) |
| Abschnitt 2 - Ausschüsse (§§ 88 - 93) |
Rechtsprechung zu § 88 BVwVfG
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 88 BVwVfG im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 88 BVwVfG
Querverweise
Auf § 88 BVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
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