Baugesetzbuch

   1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c)   
   1. Teil - Bauleitplanung (§§ 1 - 13a)   
   1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 4c)   
§ 1
Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.

(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

(3) Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

(4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.

(5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:

1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,
3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,
4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche,
5. die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
6. die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge,
7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d,
8. die Belange
a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung,
b) der Land- und Forstwirtschaft,
c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
d) des Post- und Telekommunikationswesens,
e) der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser,
f) der Sicherung von Rohstoffvorkommen,
9. die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung,
10. die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes sowie der zivilen Anschlussnutzung von Militärliegenschaften,
11. die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung,
12. die Belange des Hochwasserschutzes.

(7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

(8) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.

Rechtsprechung zu § 1 BauGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BVerwG, an Legehennenbetrieb heranrückende Wohnbebauung, 23.01.02
    § 35 III 1 Nr. 3 BauGB, "Verzicht" der Betroffenen auf Schutz vor Belästigungen ist unbeachtlich;
    § 1 BauGB, § 50 BImSchG, private Verzichtserklärungen sind, auch wenn sie dinglich gesichert sind, grds. für die Bauleitplanung und die Einhaltung des Trennungsgrundsatzes ohne Bedeutung (Hinweis: vgl. dazu auch VGH, «Intensiv-Obstanbau II»)

  • BGH, von der Behörde "liegengelassene" Bauvoranfrage, 12.7.01 (NJW 2002, 1050)
    § 839 BGB, Amthaftung wegen verzögerter Behandlung eines Bauantrags, wenn der für die Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre (§ 14 BauGB), und damit der Zurückstellung (§ 15 BauGB), erforderliche Beschluß über die Aufstellung eines Bebauungsplan bereits gefaßt, aber noch nicht bekanntgemacht ist (§ 1 I 2 BauGB);
    bei rechtswidriger Nichterteilung eines Bauvorbescheids (vgl. für Baden-Württemberg: § 57 LBO) neben Amtshaftung (§ 839 BGB) auch enteignungsgleicher Eingriff (vgl. Art. 14 GG)

  • BVerwG, Naturschutzgebiet "Königsbrücker Heide", 7.6.01 
    § 47 VwGO, eine Gemeinde ist grundsätzlich antragsbefugt für eine Normenkontrolle einer naturschutzrechtlichen Verordnung, die ihr Gebiet erfaßt (Einschränkung ihrer planerischen Freiheit), grundsätzliche Bejahung auch des Rechtschutzinteresses;
    § 1 III BauGB, Zulässigkeit einer Planung für zukünftigen Bedarf;
    § 9 I Nr. 11 BauGB, gemeindliche Verkehrspolitik

  • BVerwG, Böhmisches Dorf Berlin, 18.5.01 (NVwZ 2001, 1043)
    zur Abgrenzung der Regelungsbereiche des Baurechts (Bodenrechts) (Art. 74 I Nr. 18 GG, § 1 I, III BauGB) und des Denkmalschutzrechts (vgl. für Baden-Württemberg: Art. 3c II Verf, §§ 1 ff DSchG, vgl. auch § 1 V 1 Nr. 5 BauGB, § 35 III 1 Nr. 5 BauGB): kein Vorschieben des Städtebaurechts für Zwecke des Denkmalschutzes

  • BVerwG, Kollision Naturschutzverordnung - Bebauungsplan, 31.1.01 (BVerwGE 112, 373) 
    Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung: Grundsätze aus BVerfG, «Direktorenwohnhaus» gelten für Eigentumsbeschränkungen aufgrund Rechtsverordnung nur eingeschränkt;
    Art. 20 III GG, zur Frage der behördlichen Normverwerfungskompetenz (vgl. die gerichtliche Normverwerfungskompetenz: Inzidentverwerfung und prinzipale Normenkontrolle, § 47 VwGO);
    § 1 VI BauGB, schwerwiegender Abwägungsmangel, wenn ein Bebauungsplan erst 13 Jahre nach dem Satzungsbeschluß bekanntgemacht wird, § 8 III BauGB;
    § 7 S. 2 BBauG (§ 7 S. 3 BauGB), "Veränderung der Sachlage"

  • VGH, Intensiv-Obstanbau II, 20.5.99
    § 1 VI BauGB, planungsrechtlicher Trennungsgrundsatz, Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des potentiell störenden Betriebs ist schon deshalb kein geeignetes Mittel der Konfliktbewältigung, da ein etwaiger Mieter nicht daran gebunden wäre (Hinweis: vgl. auch BVerwG, «an Legehennenbetrieb heranrückende Wohnbebauung»)

  • BVerfG, Stadtpark-Villa, 22.2.99 (NJW 1999, 3703)
    Art. 14 III, §§ 1, 40, 85 I Nr. 1 BauGB, grundsätzlich keine enteignungsrechtliche Vorwirkung durch einen Bebauungsplan;
    Art. 14 III, keine Enteignung, sondern Inhalts- und Schrankenbestimmung bei Neuordnung für die Zukunft

  • VGH, Außenbereichsfriedhof im Flächennutzungsplan, 7.11.96 (BRS 59, Nr. 14)
    § 8 II 1 BauGB, (hier bejahte) Verletzung des Entwicklungsgebots, § 1 VI BauGB, Berücksichtigung der Abstandsvorschriften der §§ 3, 9 BestG bei der Bauleitplanung;
    zur Abgrenzung der Regelungsgegenstände von § 3 BestG und § 9 BestG

  • VGH, Seeuferweg Konstanzer Bucht, 22.4.96 (VBlBW 1996, 378)
    § 1 VI BauGB, Anforderungen an die Abwägung bei Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche (§ 9 I Nr. 5 BauGB) auf einem Privatgrundstück

  • BVerwG, Bebauungsplan mit abschnittsweiser Erschließung, 22.1.93 (BVerwGE 92, 8)
    § 123 III BauGB, zur Frage der Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zu einer Erschließungspflicht (und einem Erschließungsanspruch des Eigentümers);
    § 1 II BauGB, zur Zweistufigkeit der Bauleitplanung, Nichtigkeit eines zu umfassenden Bebauungsplans (Vorratsplanung);
    Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) im öffentlichen Recht;
    Erschließungspflicht nach Ablehnung eines Erschließungsangebots (Hinweis: vgl. den später in Kraft getretenen § 124 III 2 BauGB)

  • BVerwG, Amperauen, 18.12.90 (NVwZ 1991, 875) 
    § 1 III BauGB, unzulässige "Negativplanung" liegt nur dann vor, wenn sie vorgeschoben ist, um eine andere Nutzung zu verhindern

  • BGH, Altlasten III, 21.12.89 (BGHZ 110, 1) 
    § 1 V Nr. 1 BauGB, Haftung für nichtigen Bebauungsplan, Aufwendungsersatz bei enttäuschtem Vertrauen, § 839 BGB, Drittgerichtetheit, Schutzbereich, Weiterveräußerungsabsicht, hier lediglich Beeinträchtiung der Wohnqualität;
    öffentlich-rechtliche c.i.c.

  • BGH, Altlasten II, 21.12.89 (BGHZ 110, 1) 
    § 1 V Nr. 1 BauGB, Haftung für nichtigen Bebauungsplan, Aufwendungsersatz bei enttäuschtem Vertrauen, § 839 BGB, Drittgerichtetheit, Schutzbereich, Vorteilsausgleich;
    § 286 ZPO, Beweisvereitelung;
    Reichweite des § 39 BauGB

  • BVerwG, Immissionsschutz im Bebauungsplan, 14.4.89 (NVwZ 1990, 257)
    §§ 1, 9 BauGB, §§ 1, 3, 50 BImSchG, Verhältnis Immissionsschutzrecht - Bauplanungsrecht, "Wechselwirkung", "Verzahnung": Befugnis der Gemeinden zu immissionsschutzbezogenen Festsetzungen im Bebbauungsplan

  • BVerwG, Hotel-Parkhaus, 6.3.89 (NVwZ 1989, 961)
    § 1 VI BauGB, Verhältnis zwischen "planerischer Konfliktbewältigung" und "planerischer Zurückhaltung", Lärmprognose im Bebauungsplan, Berücksichtigung von § 15 BauNVO ("Nachsteuerung")

  • BGH, Altlasten I, 26.1.89 (BGHZ 106, 323) 
    § 839 BGB, Art. 34 GG, Staatshaftung für legislatives Unrecht, Drittgerichtetheit der Pflicht zur Beachtung von Gesundheitsgefahren bei der Bauleitplanung (§ 1 V Nr. 1 BauGB), Schutzbereich schließt spätere Grundstückserwerber ein

  • BVerfG, Straßenverkehrslärm, 30.11.88 (BVerfGE 79, 174)
    Art. 14 GG, § 1 BauGB, Bauleitplanung, verfassungsrechtliche Anforderungen an den Lärmschutz für Anlieger, Orientierung an §§ 41 ff BImSchG

  • BVerwG, Schallschutzfenster, 7.9.88 (BVerwGE 80, 184)
    Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1 VI BauGB, Konfliktbewältigung;
    § 9 I Nr. 11 BauGB

  • BVerwG, Altenheim im Außenbereich, 25.3.88 (NVwZ 1989, 667)
    §§ 29 ff BauGB, Genehmigungsbedürftigkeit einer Nutzungsänderung bei bodenrechtlicher Relevanz, § 1 V 2 Nr. 3 BauGB;
    § 35 III BauGB, regelmäßige Unzulässigkeit von Altenheimen im Außenbereich;
    Art. 14 I 1 GG, zum bundesrechtlichen Bestandsschutz für ausgeübte Nutzungen, Bestandsschutz steht einem Genehmigungserfordernis nicht entgegen

  • BVerwG, Parkplätze Hagenbecks Tierpark, 1.11.74 (BVerwGE 47, 144)
    § 1 IV 2 BBauG (§ 1 VI BauGB), Abwägung, kein grundsätzlicher Vorrang öffentlicher vor privaten Belangen;
    Art. 14 I 2 GG, Bebauungsplan als Inhalts- und Schrankenbestimmung;
    § 1 BBauG (§ 1 BauGB), Konfliktbewältigung;
    Verhältnis von § 125 BBauG (§ 125 BauGB) zu den Vorschriften über die straßenrechtliche Widmung, zur unmittelbaren Allgemeinverbindlichkeit des Bebauungsplans

  • BVerwG, Flachglas, 5.7.74 (BVerwGE 45, 309) 
    § 1 VI BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, planungsrechtlicher Trennungsgrundsatz;
    Nachbarklage, § 35 II BauGB, Art. 14 GG, "schweres und unerträgliches" Betroffensein;
    § 65 II VwGO, zur notwendigen Beiladung

  • BVerwG, Plangenehmigung, 12.12.69 (BVerwGE 34, 301) 
    § 42 VwGO, Klagerecht der Gemeinde gegen verweigerte Genehmigung eines Bauleitplans, Verwaltungsaktqualität der aufsichtsbehördlichen Genehmigung (vgl. jetzt auch § 35 VwVfG), §§ 6, 10 II BauGB;
    § 1 VI BauGB, Abwägungsfehlerlehre

  • BVerfG, Baurechtsgutachten, 16.6.54 (BVerfGE 3, 407) 
    Art. 70, 74 Nr. 18, 75 Nr. 4 GG, Gesetzgebungskompetenzen des Bundes, Sachzusammenhang, Natur der Sache, Steuerbegriff;
    Abgrenzung Bauordnungsrecht - Bauplanungsrecht §§ 1 ff LBO, §§ 1 ff BauGB;
    Art. 105 GG, keine Bundeszuständigkeit für Wertsteigerungsabgaben

Literatur im Internet zu § 1 BauGB

Querverweise

Auf § 1 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
    BauGB
      Allgemeines Städtebaurecht
        Bauleitplanung
          Allgemeine Vorschriften
            § 1a (Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz)
            § 2 (Aufstellung der Bauleitpläne)
          Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
            § 9 (Inhalt des Bebauungsplans)
          Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
            § 13 (Vereinfachtes Verfahren)
            § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung)
        Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
          Zulässigkeit von Vorhaben
            § 34 (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile)
            § 35 (Bauen im Außenbereich)
        Erschließung
          Allgemeine Vorschriften
            § 125 (Bindung an den Bebauungsplan)
    Landesbauordnung (LBO)
      Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
        § 74 (Örtliche Bauvorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 1 BauGB:
    BauGB
      Sonstige Vorschriften
        Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
          Planerhaltung
            § 215 I Nr. 2 (Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften) (zu § 1 VI)
    Straßengesetz (StrG)
      Allgemeine Bestimmungen
        Planung, Planfeststellung, Plangenehmigung, Enteignung und Vorzeitige Besitzeinweisung
          § 36 (Planung) (zu §§ 1 ff)

Rechtsberatung

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht