Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 1. Teil - Bauleitplanung (§§ 1 - 13a) |
| 3. Abschnitt - Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) (§§ 8 - 10) |
(1) Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung.
(2) Bebauungspläne nach § 8 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. § 6 Abs. 2 und 4 ist entsprechend anzuwenden.
(3) Die Erteilung der Genehmigung oder, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach Absatz 4 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
(4) Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Rechtsprechung zu § 10 BauGB
713 Entscheidungen zu § 10 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VG Gelsenkirchen, 02.02.2012 - 5 K 4060/08
Nachbarklagen gegen Exzenterhaus in Bochum erfolglos
- VGH Hessen, 17.06.2010 - 4 C 713/09
Festsetzung privater Grünfläche durch Bebauungsplan
- BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97
Bauplanungsrecht - Bebauungsplan, nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines ...
- VGH Bayern, 18.07.1995 - 2 CS 95.1918
- BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90
- BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96
Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 399/00
Teilgenehmigung eines Bebauungsplans; ortsübliche Bekanntmachung; Abwägung - ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01
Verfahrensrecht - Normenkontrolle: Mehrheit an Rechtsfehlern
- BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01
- VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1180/07
Anforderungen an die öffentlichen Bekanntmachungen bei Auslegung von ...
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der ...
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Literatur im Internet zu § 10 BauGB
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Querverweise
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Beteiligung der Öffentlichkeit)
- Besonderes Städtebaurecht
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Vorbereitung und Durchführung
- § 143 (Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk)
- Abschluss der Sanierung
- § 162 (Aufhebung der Sanierungssatzung)
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
- § 165 (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen)
- Landesbauordnung (LBO)
- Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 74 (Örtliche Bauvorschriften)
- Gemeindeordnung (GemO)
- Wesen und Aufgaben der Gemeinde
- Rechtsstellung
- § 4 (Satzungen) (zu § 10 I)
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