Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 5. Teil - Enteignung (§§ 85 - 122) |
| 3. Abschnitt - Enteignungsverfahren (§§ 104 - 122) |
(1) Die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Vollstreckung von Urteilen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet statt
| 1. | aus der Niederschrift über eine Einigung wegen der in ihr bezeichneten Leistungen; | |
| 2. | aus nicht mehr anfechtbarem Enteignungsbeschluss wegen der zu zahlenden Geldentschädigung oder einer Ausgleichszahlung; | |
| 3. | aus einem Beschluss über die vorzeitige Besitzeinweisung oder deren Aufhebung wegen der darin festgesetzten Leistungen. |
Die Zwangsvollstreckung wegen einer Ausgleichszahlung ist erst zulässig, wenn die Ausführungsanordnung wirksam und unanfechtbar geworden ist.
(2) Die vollstreckbare Ausfertigung wird von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erteilt, in dessen Bezirk die Enteignungsbehörde ihren Sitz hat und, wenn das Verfahren bei einem Gericht anhängig ist, von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts. In den Fällen der §§ 731, 767 bis 770, 785, 786 und 791 der Zivilprozessordnung tritt das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Enteignungsbehörde ihren Sitz hat, an die Stelle des Prozessgerichts.
Rechtsprechung zu § 122 BauGB
11 Entscheidungen zu § 122 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09
Rechtsstellung des Eigentümers eines Grundstücks im städtebaulichen ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06
Heranziehung zu Vermessungsgebühren; Wechsel des Straßenbaulastträgers; private ...
- OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 102 U 1/09
Zur nutzungsbeschränkenden Wirkung des Bebauungsplans
- VG Schwerin, 31.03.2006 - 8 A 2890/02
- KG, 09.04.2010 - 9 U 1/08
Wirksamkeit der Rückübertragung eines im Gebiet einer Sanierungsverordnung ...
- VG Berlin, 28.03.1996 - 1 A 58.96
Baurecht: Vorläufige Besitzeinweisung, einstweiliger Rechtsschutz
- BVerwG, 06.09.2000 - 4 A 39.99
- BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99
Baulandgericht zuständig bei Straßen nach dem VerkPBG
- BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
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Querverweise
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Sicherung der Bauleitplanung
- Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen
- § 18 (Entschädigung bei Veränderungssperre)
- Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
- § 28 (Verfahren und Entschädigung)
- Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Entschädigung
- § 43 (Entschädigung und Verfahren)
- Bodenordnung
- Umlegung
- § 77 (Vorzeitige Besitzeinweisung)