Baugesetzbuch

   1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c)   
   6. Teil - Erschließung (§§ 123 - 135)   
   1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 123 - 126)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 125
Bindung an den Bebauungsplan

(1) Die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 setzt einen Bebauungsplan voraus.

(2) Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.

(3) Die Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen wird durch Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht berührt, wenn die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und

1. die Erschließungsanlagen hinter den Festsetzungen zurückbleiben oder
2. die Erschließungsbeitragspflichtigen nicht mehr als bei einer plangemäßen Herstellung belastet werden und die Abweichungen die Nutzung der betroffenen Grundstücke nicht wesentlich beeinträchtigen.

Rechtsprechung zu § 125 BauGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BVerwG, Parkplätze Hagenbecks Tierpark, 1.11.74 (BVerwGE 47, 144)
    § 1 IV 2 BBauG (§ 1 VI BauGB), Abwägung, kein grundsätzlicher Vorrang öffentlicher vor privaten Belangen;
    Art. 14 I 2 GG, Bebauungsplan als Inhalts- und Schrankenbestimmung;
    § 1 BBauG (§ 1 BauGB), Konfliktbewältigung;
    Verhältnis von § 125 BBauG (§ 125 BauGB) zu den Vorschriften über die straßenrechtliche Widmung, zur unmittelbaren Allgemeinverbindlichkeit des Bebauungsplans

Literatur im Internet zu § 125 BauGB

Querverweise

Auf § 125 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
    BauGB
      Überleitungs- und Schlussvorschriften
        Überleitungsvorschriften
          § 242 (Überleitungsvorschriften für die Erschließung)
    Kommunalabgabengesetz (KAG)
      Anschluss- und Erschließungsbeiträge
        Erschließungsbeiträge
          § 41 (Entstehung der Beitragsschuld und Freistellung)

Rechtsberatung

  • Rechtsberatung Online zu § 125 BauGB und Ihren weiteren Fragen bei advo24, der virtuellen Anwaltskanzlei mit kostenloser Gebührenanfrage.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht