Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 6. Teil - Erschließung (§§ 123 - 135) |
| 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 123 - 126) |
(1) Die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 setzt einen Bebauungsplan voraus.
(2) Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 bezeichneten Anforderungen entsprechen.
(3) Die Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen wird durch Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht berührt, wenn die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und
| 1. | die Erschließungsanlagen hinter den Festsetzungen zurückbleiben oder | |
| 2. | die Erschließungsbeitragspflichtigen nicht mehr als bei einer plangemäßen Herstellung belastet werden und die Abweichungen die Nutzung der betroffenen Grundstücke nicht wesentlich beeinträchtigen. |
Rechtsprechung zu § 125 BauGB
288 Entscheidungen zu § 125 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 2 S 1657/06
Anforderungen an eine "bebauungsplanersetzende Planung"
- BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93
Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger ...
- VG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 K 2305/07
Abwägungsentscheidung des Gemeinderats bei erschließungsrechtlichem Sachverhalt, ...
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01
Anbaustraße; Erschließungsaufwandsverteilung - Ortsdurchfahrt einer Landesstraße; ...
- BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 77.88
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 15 A 770/07
Zur Zuständigkeit für Abwägungen nach BauGB in NRW
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 3.93
Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger ...
- VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02
Erhebung eines Erschließungsbeitrags
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Querverweise
- BauGB
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Überleitungsvorschriften
- § 242 (Überleitungsvorschriften für die Erschließung)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Anschluss- und Erschließungsbeiträge
- Erschließungsbeiträge
- § 41 (Entstehung der Beitragsschuld und Freistellung)
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