Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
6. Teil - Erschließung (§§ 123 - 135) |
2. Abschnitt - Erschließungsbeitrag (§§ 127 - 135) |
(1) 1Der Erschließungsaufwand nach § 127 umfasst die Kosten für
2Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung. 3Zu den Kosten für den Erwerb der Flächen für Erschließungsanlagen gehört im Falle einer erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung im Sinne des § 57 Satz 4 und des § 58 Abs. 1 Satz 1 auch der Wert nach § 68 Abs. 1 Nr. 4.
(2) 1Soweit die Gemeinden nach Landesrecht berechtigt sind, Beiträge zu den Kosten für Erweiterungen oder Verbesserungen von Erschließungsanlagen zu erheben, bleibt dieses Recht unberührt. 2Die Länder können bestimmen, dass die Kosten für die Beleuchtung der Erschließungsanlagen in den Erschließungsaufwand nicht einzubeziehen sind.
(3) Der Erschließungsaufwand umfasst nicht die Kosten für
Rechtsprechung zu § 128 BauGB
798 Entscheidungen zu § 128 BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18
Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung; ...
- VG Hamburg, 05.03.2024 - 6 E 133/24
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige ...
- VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1545
Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsanlage, Ausdehnung der einzelnen ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2023 - 15 A 2995/18
Aufwertungsbedürftig aufwertungsfähig Ausgleichsfläche; Ausgleichsmaßnahme; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2020 - 15 A 2995/18
Baurecht vor Erschließungsbeitragsrecht!
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2020 - 15 A 2995/18
- VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306
Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage
Zum selben Verfahren:
- VG München, 01.09.2021 - M 28 K 21.1559
Beginn der Ausschlussfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- VG München, 01.09.2021 - M 28 K 21.1559
- VG Hamburg, 17.03.2022 - 6 K 2395/18
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige ...
- VG Hamburg, 27.05.2021 - 6 K 4968/15
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige ...
- BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 7.14
Begriff der umlagefähigen Kosten i.S.v. § 128 Abs. 1 BauGB; Rechtsanwaltskosten
Querverweise
Auf § 128 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Erschließung
- Erschließungsbeitrag
- § 133 (Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht)
- Maßnahmen für den Naturschutz
- § 135c (Satzungsrecht)
- Besonderes Städtebaurecht
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
- § 154 (Ausgleichsbetrag des Eigentümers)
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Überleitungsvorschriften
- § 242 (Überleitungsvorschriften für die Erschließung)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Schlussbestimmungen
- § 49 (Übergangsvorschriften)