Baugesetzbuch
| 2. Kapitel - Besonderes Städtebaurecht (§§ 136 - 191) |
| 1. Teil - Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§§ 136 - 164b) |
| 2. Abschnitt - Vorbereitung und Durchführung (§§ 140 - 151) |
(1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
| 1. | die in § 14 Abs. 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen; | |
| 2. | Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird. |
(2) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
| 1. | die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts; | |
| 2. | die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 im Zusammenhang steht; | |
| 3. | ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrags vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt; | |
| 4. | die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast; | |
| 5. | die Teilung eines Grundstücks. |
(3) Die Gemeinde kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder Teile desselben allgemein erteilen; sie hat dies ortsüblich bekannt zu machen.
(4) Keiner Genehmigung bedürfen
| 1. | Vorhaben und Rechtsvorgänge, wenn die Gemeinde oder der Sanierungsträger für das Treuhandvermögen als Vertragsteil oder Eigentümer beteiligt ist; | |
| 2. | Rechtsvorgänge nach Absatz 2 Nr. 1 bis 3 zum Zwecke der Vorwegnahme der gesetzlichen Erbfolge; | |
| 3. | Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 1, die vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 1, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung; | |
| 4. | Rechtsvorgänge nach Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2, die Zwecken der Landesverteidigung dienen; | |
| 5. | der rechtsgeschäftliche Erwerb eines in ein Verfahren im Sinne des § 38 einbezogenen Grundstücks durch den Bedarfsträger. |
Rechtsprechung zu § 144 BauGB
147 Entscheidungen zu § 144 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 23.09.1992 - XII ZR 18/91
Genehmigugspflicht eines Gewerberaummietvertrags nach § 144 Abs. 1 Nr. 3 BauGB - ...
- VGH Hessen, 05.03.2001 - 9 UE 4145/96
Abrissgenehmigung im Sanierungsgebiet - Gültigkeit der Sanierungssatzung
- OLG Oldenburg, 19.02.1998 - 5 W 7/98
Grundbuch, Hypothek, Genehmigung, Vorbehalt, Zwangsvollstreckung, ...
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96
Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigungserteilung
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 8 S 2041/94
Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigung
- FG München, 07.05.2003 - 4 K 2671/00
Zum Verhältnis zwischen § 1 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 GrEStG
- BGH, 01.02.2001 - III ZR 193/99
Amtshaftung - Amtshaftung des Gutachterausschusses?
- KG, 17.07.2006 - 12 U 23/05
Feststellungsklage des gewerblichen Zwischenmieters gegen den Zwangsverwalter: ...
- KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04
Mietrecht - Betriebskosten: Umlage trotz mangelnder Vorschuss-Vereinbarung
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 3 S 13/94
Zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts: Ausübungsvoraussetzungen zB ...
- BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95
Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung
- BVerwG, 15.07.1994 - 4 B 109.94
Bauplanungsrecht: Verkehrsauffassung bei Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- ...
- BGH, 05.06.2009 - V ZR 168/08
Immobilien - Rückauflassung trotz Unklarheit bzgl. der rechtmäßigen Eintragung?
- VG Braunschweig, 11.02.2004 - 2 A 106/03
Veräußerungsgenehmigung nach § 144 BauGB; Genehmigung; Sanierung; Untätigkeit; ...
- VGH Hessen, 05.01.2006 - 3 TG 3214/05
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
- BGH, 30.06.1994 - III ZR 109/93
Inkrafttreten einer Sanierungssatzung
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 5 S 1384/89
Zur Baugenehmigung im Bereich einer Sanierungssatzung
- VG Sigmaringen, 03.03.2004 - 5 K 1292/03
Übergabe eines Gemeinderatsprotokollauszugs als Umsetzung des ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
Sanierungssatzung: Bis wann sind Ziele umzusetzen?
Literatur im Internet zu § 144 BauGB
Querverweise
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Sicherung der Bauleitplanung
- Bodenordnung
- Umlegung
- § 51 (Verfügungs- und Veränderungssperre)
- Besonderes Städtebaurecht
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Überleitungsvorschriften
- § 235 (Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen)
- Landesbauordnung (LBO)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- §§ 71 f (Übernahme von Baulasten) (zu § 144 II Nr. 4)
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