Baugesetzbuch
2. Kapitel - Besonderes Städtebaurecht (§§ 136 - 191) |
3. Teil - Stadtumbau (§§ 171a - 171d) |
(1) Stadtumbaumaßnahmen in Stadt- und Ortsteilen, deren einheitliche und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, können auch anstelle von oder ergänzend zu sonstigen Maßnahmen nach diesem Gesetzbuch nach den Vorschriften dieses Teils durchgeführt werden.
(2) 1Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. 2Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist oder wenn die allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung nicht erfüllt werden.
(3) 1Stadtumbaumaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. 2Sie sollen insbesondere dazu beitragen, dass
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
20.09.2013 | Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts | 11.06.2013 | |
30.07.2011 | Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden | 22.07.2011 | |
20.07.2004 | Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) | 24.06.2004 |
Rechtsprechung zu § 171a BauGB
7 Entscheidungen zu § 171a BauGB in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 13.06.2019 - 19 L 328.19
Neukölln: Vorerst kein Modernisierungsverbot in der Gropiusstadt
- OVG Niedersachsen, 29.05.2018 - 1 KN 53/17
Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer (ausschließlichen) Bekanntmachung einer ...
- OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 9 LB 146/17
Abweichungssatzung; Allgemeinheit; Anliegeranteil; Beitragspflicht; ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 9 B 5.17
Versagung eines Grundsteuererlasses wegen Leerstands eines Wohnblocks
- OVG Hamburg, 27.08.2010 - 1 Bf 149/09
Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen ...
- VG Berlin, 23.04.2013 - 19 L 117.12
Festsetzung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
Sanierungsrechtliche Genehmigung zum Abriss eines Gebäudes
Querverweise
Auf § 171a BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Besonderes Städtebaurecht
- Stadtumbau
- § 171b (Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept)