Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 1. Teil - Bauleitplanung (§§ 1 - 13a) |
| 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 4c) |
(1) Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.
(2) Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.
(3) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten.
(4) Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden; die Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch ist anzuwenden. Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessenerweise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Wird eine Umweltprüfung für das Plangebiet oder für Teile davon in einem Raumordnungs-, Flächennutzungs- oder Bebauungsplanverfahren durchgeführt, soll die Umweltprüfung in einem zeitlich nachfolgend oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden. Liegen Landschaftspläne oder sonstige Pläne nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe g vor, sind deren Bestandsaufnahmen und Bewertungen in der Umweltprüfung heranzuziehen.
Rechtsprechung zu § 2 BauGB
1.033 Entscheidungen zu § 2 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01
Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00
Factory-Outlet-Center und interkommunale Rücksichtnahme
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00
- BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86
Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet ...
- OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05
Rechtsschutz d. Nachbargemeinde gegen großes Bauvorhaben
Zum selben Verfahren:
- VG Hannover, 18.08.2005 - 4 B 4371/05
Baugenehmigung: Kommunales Abstimmungsgebot
- VG Hannover, 18.08.2005 - 4 B 4371/05
- BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92
Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § ...
- BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01
Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 145/04
CentrO Oberhausen: Einkaufszentrum-Erweiterung zulässig!
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 28.12.2005 - 4 BN 40.05
Moderator, Moderationsverfahren; interkommunale Abstimmung, - Vereinbarung; ...
- BVerwG, 28.12.2005 - 4 BN 40.05
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Literatur im Internet zu § 2 BauGB
- § 2 BauGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Sonstige Vorschriften
- Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
- Planerhaltung
- § 214 (Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren)
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Schlussvorschriften
- § 249 (Sonderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung)
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