Baugesetzbuch
| 4. Kapitel - Überleitungs- und Schlussvorschriften (§§ 233 - 247) |
| 1. Teil - Überleitungsvorschriften (§§ 233 - 245c) |
(1) Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung förmlich eingeleitet worden sind, werden nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ist mit gesetzlich vorgeschriebenen einzelnen Schritten des Verfahrens noch nicht begonnen worden, können diese auch nach den Vorschriften dieses Gesetzes durchgeführt werden.
(2) Die Vorschriften des Dritten Kapitels Zweiter Teil Vierter Abschnitt zur Planerhaltung sind auch auf Flächennutzungspläne und Satzungen entsprechend anzuwenden, die auf der Grundlage bisheriger Fassungen dieses Gesetzes in Kraft getreten sind. Unbeschadet des Satzes 1 sind auf der Grundlage bisheriger Fassungen dieses Gesetzes unbeachtliche oder durch Fristablauf unbeachtliche Fehler bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Satzungen auch weiterhin für die Rechtswirksamkeit dieser Flächennutzungspläne und Satzungen unbeachtlich. Abweichend von Satz 1 sind für vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung in Kraft getretene Flächennutzungspläne und Satzungen die vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung geltenden Vorschriften über die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, von Mängeln der Abwägung und von sonstigen Vorschriften einschließlich ihrer Fristen weiterhin anzuwenden.
(3) Auf der Grundlage bisheriger Fassungen dieses Gesetzes wirksame oder übergeleitete Pläne, Satzungen und Entscheidungen gelten fort.
Rechtsprechung zu § 233 BauGB
436 Entscheidungen zu § 233 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 01.07.2008 - 4 BN 17.08
Zeitlicher Umfang des Anwendungsbereichs von § 233 Abs. 1 BauGB; ...
- BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05
Zulässigkeit von Hersteller-Direktverkaufszentren
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 07.03.2006 - 4 B 75.05
- BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05
Flächennutzungsplan; Fristverlängerung; wichtige Gründe; Gesetzesänderung; ...
- OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05
Designer-Outlet-Center Soltau und Raumordnungsrecht
- VG Lüneburg, 22.05.2003 - 2 A 18/01
Genehmigung einer Flächennutzungsplanänderung für ein ...
- VGH Bayern, 30.10.2012 - 1 ZB 11.1534
Ein Generalbaulinienplan im Sinn von § 59 Abs. 1 Satz 1 Bauordnung 1901 gilt ...
- BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 58.05
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005 - 6 A 11850/04
Erfordernisse für die Erschließungsbeitragspflicht
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Querverweise
- BauGB
- Überleitungs- und Schlussvorschriften