Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
2. Teil - Sicherung der Bauleitplanung (§§ 14 - 28) |
3. Abschnitt - Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde (§§ 24 - 28) |
(1) 1Der Käufer kann die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn die Verwendung des Grundstücks nach den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bestimmt oder mit ausreichender Sicherheit bestimmbar ist, der Käufer in der Lage ist, das Grundstück binnen angemessener Frist dementsprechend zu nutzen, und er sich vor Ablauf der Frist nach § 28 Abs. 2 Satz 1 hierzu verpflichtet. 2Weist eine auf dem Grundstück befindliche bauliche Anlage Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Abs. 2 und 3 Satz 1 auf, kann der Käufer die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn er diese Missstände oder Mängel binnen angemessener Frist beseitigen kann und er sich vor Ablauf der Frist nach § 28 Abs. 2 Satz 1 zur Beseitigung verpflichtet. 3Die Gemeinde hat die Frist nach § 28 Abs. 2 Satz 1 auf Antrag des Käufers um zwei Monate zu verlängern, wenn der Käufer vor Ablauf dieser Frist glaubhaft macht, dass er in der Lage ist, die in Satz 1 oder 2 genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
(2) Ein Abwendungsrecht besteht nicht
1. | in den Fällen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und | |
2. | in einem Umlegungsgebiet, wenn das Grundstück für Zwecke der Umlegung (§ 45) benötigt wird. |
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 15.12.1997
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.1998 | Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften | 15.12.1997 |
Rechtsprechung zu § 27 BauGB
114 Entscheidungen zu § 27 BauGB in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2022 - 5 S 1259/20
Abwehr des Vorkaufsrechts - Städtebauliche Maßnahme
- VG Ansbach, 21.10.2021 - AN 17 K 20.01814
Klage des Käufers gegen ausgeübtes gemeindliches Vorkaufsrecht - wirksame ...
- VG Karlsruhe, 26.09.2022 - 1 K 2548/21
Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2023 - 2 S 56.22
Abwendungsvereinbarung
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 09.09.2022 - 19 L 112.22
Eintragung einer Vormerkung eines Grundstücks
- VG Berlin, 09.09.2022 - 19 L 112.22
- VG Freiburg, 14.08.2020 - 5 K 6205/18
Kein einseitiges Versprechen einer Vertragsstrafe bei Nichtbebauung
- VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2220
Ausübung des Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet, keine nur teilweise Ausübung
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2019 - 10 B 9.18
OVG bestätigt Vorkaufsrecht im Bereich von Erhaltungssatzungen in Berlin
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1.20
Gemeindliches Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung ...
- VG Berlin, 17.05.2018 - 13 K 724.17
Friedrichshain-Kreuzberg: Bezirk darf Vorkaufsrecht ausüben
- BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1.20
Querverweise
Auf § 27 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)