Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 3. Teil - Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung (§§ 29 - 44) |
| 1. Abschnitt - Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 - 38) |
Sind überbaute Flächen in dem Bebauungsplan als Baugrundstücke für den Gemeinbedarf oder als Verkehrs-, Versorgungs- oder Grünflächen festgesetzt, dürfen auf ihnen Vorhaben, die eine wertsteigernde Änderung baulicher Anlagen zur Folge haben, nur zugelassen und für sie Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nur erteilt werden, wenn der Bedarfs- oder Erschließungsträger zustimmt oder der Eigentümer für sich und seine Rechtsnachfolger auf Ersatz der Werterhöhung für den Fall schriftlich verzichtet, dass der Bebauungsplan durchgeführt wird. Dies gilt auch für die dem Bebauungsplan nicht widersprechenden Teile einer baulichen Anlage, wenn sie für sich allein nicht wirtschaftlich verwertbar sind oder wenn bei der Enteignung die Übernahme der restlichen überbauten Flächen verlangt werden kann.
Rechtsprechung zu § 32 BauGB
19 Entscheidungen zu § 32 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Hamburg, 28.07.2009 - 2 Bs 67/09
§ 32 Abs. 2 BauGB und Rücksichtnahmegebot
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 7 A 3366/07
Privatstraße auf öffentlicher Verkehrsfläche
- VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92
Teilbaustopp im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits; dringender Wohnbedarf ...
- BGH, 23.09.1993 - III ZR 54/92
Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Entscheidung in angemessener ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 1 A 10253/07
Biogasanlage in einem landwirtschaftlichen Betrieb
- VG Bayreuth, 19.11.2009 - B 2 K 09.542
Befreiungsanspruch für Werbeanlage; Ermessensreduktion
- VG Stuttgart, 05.11.2003 - 3 K 554/02
Einrichtungen der Post und Telekommunikation auf Flächen für Gemeinbedarf auch ...
- OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 43/99
Selbstständige Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen, Zulässigkeit von ...
- VG Frankfurt/Main, 12.11.2010 - 8 K 3407/09
Bauvorbescheid, Befreiung, Erschließungsvertrag, Baugenehmigung
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Querverweise
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Zulässigkeit von Vorhaben
- Entschädigung
- § 40 (Entschädigung in Geld oder durch Übernahme)
- Landesbauordnung (LBO)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 52 (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren)