Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 3. Teil - Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung (§§ 29 - 44) |
| 1. Abschnitt - Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 - 38) |
(1) Macht die besondere öffentliche Zweckbestimmung für bauliche Anlagen des Bundes oder eines Landes erforderlich, von den Vorschriften dieses Gesetzbuchs oder den auf Grund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften abzuweichen oder ist das Einvernehmen mit der Gemeinde nach § 14 oder § 36 nicht erreicht worden, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde.
(2) Handelt es sich dabei um Vorhaben, die der Landesverteidigung, dienstlichen Zwecken der Bundespolizei oder dem zivilen Bevölkerungsschutz dienen, ist nur die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde erforderlich. Vor Erteilung der Zustimmung hat diese die Gemeinde zu hören. Versagt die höhere Verwaltungsbehörde ihre Zustimmung oder widerspricht die Gemeinde dem beabsichtigten Bauvorhaben, entscheidet das zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien und im Benehmen mit der zuständigen Obersten Landesbehörde.
(3) Entstehen der Gemeinde infolge der Durchführung von Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 Aufwendungen für Entschädigungen nach diesem Gesetzbuch, sind sie ihr vom Träger der Maßnahmen zu ersetzen. Muss infolge dieser Maßnahmen ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden, sind ihr auch die dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen.
(4) Sollen bauliche Anlagen auf Grundstücken errichtet werden, die nach dem Landbeschaffungsgesetz beschafft werden, sind in dem Verfahren nach § 1 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes alle von der Gemeinde oder der höheren Verwaltungsbehörde nach den Absätzen 1 und 2 zulässigen Einwendungen abschließend zu erörtern. Eines Verfahrens nach Absatz 2 bedarf es in diesem Falle nicht.
Rechtsprechung zu § 37 BauGB
195 Entscheidungen zu § 37 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 20.88
Bauplanungsrecht: Fehlende "Anlagenhoheit" des Vorhabensträgers i.S. von § 37 ...
- BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90
Landesverteidigung; gemeindliches Einvernehmen; Kompetenzregelung, besondere ...
- VG Gelsenkirchen, 10.11.2004 - 10 K 2105/02
Privilegierte Bauvorhaben nach § 37 BauGB
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 14.05.2007 - 4 B 9.07
Abgrenzung vom Innenbereich aufgrund von Lichtbildern
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2006 - 10 A 5098/04
Maßregelvollzugsklinik in Herne bauplanungsrechtlich zulässig
- BVerwG, 14.05.2007 - 4 B 9.07
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95
Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder: Klagerecht einer Gemeinde gegen ein ...
- VGH Hessen, 07.12.2000 - 4 TG 3044/99
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei öffentlichen Bauvorhaben; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2003 - 10 B 1593/03
- BVerwG, 16.03.2001 - 4 BN 15.01
Zulässigkeit einschränkender Festsetzungen im Bebauungsplan trotz Bestehens einer ...
- BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97
Bauplanungsrechtliche Genehmigungs- und Anzeigefreiheit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 10 B 2417/02
Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen
- OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99
Verteidigungsanlage im Außenbereich; Aufgabe der militärischen Nutzung; ; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00
Bebauungsrecht
- BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00
- BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 53.89
Baurecht: Fehlendes Abwehrrecht einer Gemeinde gegen die Zustimmung der deutschen ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1989 - 11 B 170/89
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit der Errichtung eines Antennenträgers im ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1991 - 11 A 2247/87
- BVerwG, 12.04.2001 - 4 C 5.00
Bauplanungsrecht; Wasserrecht - Anlage zum Lagern von Gülle; privilegiertes ...
- BVerwG, 10.07.1991 - 4 B 106.91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1989 - 21 B 1861/88
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.1990 - 8 S 48/89
Ausstellungsplatz für Landmaschinen im Außenbereich; Nutzungsänderung; fehlende ...
Literatur im Internet zu § 37 BauGB
Querverweise
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)
- § 7 (Anpassung an den Flächennutzungsplan)
- Landesbauordnung (LBO)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 52 (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren)
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