Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 3. Teil - Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung (§§ 29 - 44) |
| 1. Abschnitt - Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 - 38) |
§ 38
Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen
Auf Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung sowie auf die auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb öffentlich zugänglicher Abfallbeseitigungsanlagen geltenden Verfahren sind die §§ 29 bis 37 nicht anzuwenden, wenn die Gemeinde beteiligt wird; städtebauliche Belange sind zu berücksichtigen. Eine Bindung nach § 7 bleibt unberührt. § 37 Abs. 3 ist anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 38 BauGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 31 Entscheidungen zu § 38 BauGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 3 Urteilsbesprechungen zu § 38 BauGB bei ibr-online
- BVerwG, Kiesgruben-Planfeststellung, 4.5.88 (BVerwGE 79, 318)
§ 38 BauGB aF, zur "überörtlichen Bedeutung": regelmäßig, wenn das Gebiet zweier Gemeinden tatsächlich berührt wird
Literatur im Internet zu § 38 BauGB
Querverweise
Auf § 38 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)
- § 7 (Anpassung an den Flächennutzungsplan)
- Sicherung der Bauleitplanung
- Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
- § 26 (Ausschluss des Vorkaufsrechts)
- Besonderes Städtebaurecht
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Vorbereitung und Durchführung
- § 144 (Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Vergütung
- Besondere Vergütungsvorschriften
- § 32 (Solare Strahlungsenergie)
- Landesbauordnung (LBO)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 52 (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren)
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Besondere Verfahrensarten
- Planfeststellungsverfahren
- § 75 (Rechtswirkungen der Planfeststellung)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (BVwVfG)
- Besondere Verfahrensarten
- Planfeststellungsverfahren
- § 75 (Rechtswirkungen der Planfeststellung)
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 17 (Erfordernis der Planfeststellung)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
- § 31 (Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen)
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