Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 4. Teil - Bodenordnung (§§ 45 - 84) |
| 1. Abschnitt - Umlegung (§§ 45 - 79) |
(1) Die Umlegung ist von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässigen Nutzung erforderlich ist.
(2) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen,
| 1. | dass von der Gemeinde Umlegungsausschüsse mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen für die Durchführung der Umlegung gebildet werden, | |
| 2. | in welcher Weise die Umlegungsausschüsse zusammenzusetzen und mit welchen Befugnissen sie auszustatten sind, | |
| 3. | dass der Umlegungsausschuss die Entscheidung über Vorgänge nach § 51 von geringer Bedeutung einer Stelle übertragen kann, die seine Entscheidungen vorbereitet, | |
| 4. | dass zur Entscheidung über einen Rechtsbehelf im Umlegungsverfahren Obere Umlegungsausschüsse gebildet werden und wie diese Ausschüsse zusammenzusetzen sind, | |
| 5. | dass die Flurbereinigungsbehörde oder eine andere geeignete Behörde verpflichtet ist, auf Antrag der Gemeinde (Umlegungsstelle) die im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen vorzubereiten. |
(3) Auf die Anordnung und Durchführung einer Umlegung besteht kein Anspruch.
(4) Die Gemeinde kann ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf die Flurbereinigungsbehörde oder eine andere geeignete Behörde für das Gemeindegebiet oder Teile des Gemeindegebiets übertragen. Die Einzelheiten der Übertragung einschließlich der Mitwirkungsrechte der Gemeinde können in einer Vereinbarung zwischen ihr und der die Umlegung durchführenden Behörde geregelt werden. Die Gemeinde kann die Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen sowie die zur Durchführung der Umlegung erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren übertragen.
(5) Die Gemeinde kann dem Umlegungsausschuss für einzelne Fälle oder bestimmte Gebiete die Befugnis zur Ausübung eines ihr nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zustehenden Vorkaufsrechts übertragen; die Gemeinde kann die Übertragung jederzeit widerrufen. Das Recht der Gemeinde, nach der Übertragung ein Vorkaufsrecht zu anderen als Umlegungszwecken auszuüben, bleibt unberührt. Ansprüche Dritter werden durch die Sätze 1 und 2 nicht begründet.
Rechtsprechung zu § 46 BauGB
23 Entscheidungen zu § 46 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerwG, 21.06.2002 - 4 BN 26.02
Umlegungsverfahren; öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Normenkontrolle; ...
- LG Darmstadt, 25.09.1996 - 9 O (B) 8/96
Baurecht: Antragsbefugnis im Umlegungsverfahren, Bezeichnung des ...
- OLG Stuttgart, 10.08.1993 - 10 U (Baul) 273/92
- BGH, 13.12.1990 - III ZR 240/89
Antragsbefugnis des Umlegungsausschusses; Verlegung einer stark befahrenen ...
- BGH, 20.07.2006 - III ZR 280/05
"Verbesserung d. Agrarstruktur" im Umlegungsplan?
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung nach den §§ 45 ff. BauGB zulässige Inhalts- und ...
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 5 S 1347/01
Baulandumlegung
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91
Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer ...
- BVerwG, 14.11.2007 - 4 BN 37.07
Bebauungsplan: Emittlung der Umlegungskosten notwendig?
- OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 KN 70/04
Verfahrensrecht - Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag
- VGH Bayern, 21.03.1991 - 4 B 90.560
Anspruch des Bauwerbers auf Erschließung eines im Bereich des qualifizierten ...
- VG Koblenz, 17.03.2011 - 1 K 1253/10
Baurecht
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08
Einhaltung von Mischgebietsrichtwerten durch passive Maßnahmen am Gebäude; ...
- FG Hessen, 19.05.2008 - 5 K 477/06
Rückkauf von Bauland als Anschaffung i.S. des § 23 EStG - Voraussetzungen für die ...
- OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 21 W 1/06
Pachtrecht - Streitwert eines gerichtl. Antrags gegen einen Umlegungsbeschluss
- VG Aachen, 14.02.2005 - 4 L 33/05
Besetzung des Umlegungsausschusses
- VGH Hessen, 01.04.2004 - 4 UE 3097/02
Gebäudeeinmessungen eines städtischen Vermessungsamtes
- OLG Hamm, 11.03.2004 - 16 U (Baul) 5/03
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 2 S 633/00
Umlegungswertausgleich - Beitragsfiktion - Anwendung des ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2001 - 10a D 213/98
Bauleitplanung: Unbeachtlichkeit von Abwägungsmängeln nach Ablauf der Rügefrist; ...
Literatur im Internet zu § 46 BauGB
Querverweise
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